Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/61: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene · 13 Seiten

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Art. 3

Mehrere Kantone unterstützen grundsätzlich die Einschränkungen des Personenverkehres, geben aber zu bedenken, dass diese Massnahmen zurückhaltend und nur als Ultima Ratio eingesetzt werden sollten. Sie begründen dies mit den Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie, welche gezeigt hat, dass Kapazitäts- und Angebotsreduktionen über die akute Krisenphase hinaus auch langfristig negative Auswirkungen auf die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und somit auf dessen Finanzierung (mangelnde Billetteinnahmen) haben können (AI, AR, BL, BE, GR, SG, KöV).

Der Kanton Bern bittet um eine Prüfung, ob im Erlass (Art. 3 Abs.1) auch festgehalten werden soll,

dass es sich um eine stufenweise Reduktion des Angebots im Personenverkehr handelt. Auch der Kanton Waadt wünscht sich, dass der Terminus «Stufen» in der Verordnung erwähnt wird. Zudem wünscht der Kanton Bern, dass die Besteller nicht nur informiert, sondern auch einbezogen werden. Ausserdem fordert der Kanton Bern, dass der Bund sich an den Mehrkosten beteiligt.

Der Kanton Genf gibt zu bedenken, ob bei einer Verlagerung des Güterverkehres in die Nachtstunden noch ein grösserer Anteil des Personenverkehres während des Tages aufrechterhalten werden kann. Dadurch würde sich der Stromverbrauch über den ganzen Tag verteilt ausgleichen.

Art. 4

Die grundsätzliche Priorisierung des Gütertransports gegenüber dem Personenverkehr im Falle einer Mangellage wird von keinem Kanton in Frage gestellt. Der Kanton Luzern begrüsst dieses Vorgehen sogar explizit.

Art. 5

Die Kantone Genf und Waadt fordern, dass die Infrastrukturbetreiberinnen und die in Art. 2 Abs. 1 bst. b-d genannten Unternehmen verpflichtet werden, die Kantone über die Pläne zur Reduktion des Personenverkehrs und insbesondere über den Plan zur Reduktion des Angebots zu informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass das Personal, welches für den Betrieb der kritischen Infrastrukturen (z.B. Spitäler) benötigt wird, zu seinem Arbeitsplatz gelangen kann. Der Kanton Waadt äussert zudem Klärungsbedarf, was die Koordination in Art. 5 Absatz 2 konkret beinhaltet.

Wie bereits zu Beginn dieses Kapitels erwähnt, haben mehrere Kantone die Wichtigkeit der flankierenden Massnahmen zur Reduzierung der befördernden Personenmenge hervorgehoben (AG, AI, GE, LU, SG, TG, VD, ZH). Der Kanton Waadt bemerkt, dass die Wirkung der flankierenden Massnahmen wie der Appell an die privaten Unternehmen Home-Office zu fördern schwierig voraussehbar sei.

Die Kantone Schaffhausen und Solothurn betonen die Wichtigkeit der Koordination. So erachtet der geographisch zersplitterte Kanton Solothurn es als zentral, dass es ein ganzheitlich abgestimmtes Vorgehen bei einer allfälligen Reduktion von öV-Leistungen gibt. Für den Grenzkanton Schaffhausen mit grenzüberschreitenden S-Bahn-Angeboten und der Nutzung von Deutschen Eisenbahnstrecken über Schweizer Gebiet ist es wichtig, dass auch die deutschen Partner frühzeitig miteinbezogen werden und das Vorgehen grenzüberschreitend abgestimmt wird.

Art. 6

Der Kanton Waadt wünscht sich eine Spezifizierung, ob Durchsetzungskontrollen vorgesehen seien. Falls ja, wer diese kontrolliere und was bei Nichteinhaltung die Reaktion sei.