Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/61: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene · 13 Seiten

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2.4 Transportunternehmen und Verband öffentlicher Verkehr

Im Rahmen der Vernehmlassung haben 12 Transportunternehmen ihre Stellungnahmen eingereicht. Die Basler Verkehrs-Betriebe, Cars Ballestraz und die Transports publics genevois haben auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet. PostAuto AG, RegionAlps, Schweizerische Südostbahn AG, die Verkehrsbetriebe Zürich, die Zentralbahn AG haben auf die Stellungnahme des VöV verwiesen. Auf die Stellungnahme des VöV wird häufig Bezug genommen und wird deshalb zusammen mit den Transportunternehmen behandelt.

Der VöV wie auch die anderen Transportunternehmen (BLS AG, SBB, Società navigazione del Lago di Lugano und Verkehrsbetriebe Biel) begrüssen die Verordnung.

Sowohl der VöV, die BLS AG und die SBB wünschen sich jedoch eine offenere Formulierung bei gewissen Abschnitten der Verordnung und dem erläuternden Bericht. So schrieb die BLS AG: «Um zu gewährleisten, dass der versorgungsrelevante öffentliche und Güterverkehr auch im Falle von Kapazitäts- und Angebotsreduktionen funktioniert, bedarf es einer offeneren Formulierung des Geltungsbereichs sowie eine Ergänzung bezüglich Nachfragesteuerung resp. -beeinflussung zur Vermeidung eines Systemkollaps». In dem erläuternden Bericht sei das Thema der flankierenden Massnahmen zur Reduktion der Mobilität aufzunehmen. Die Massnahmen im öV sollen zwingend mit den Massnahmen des Bundes (Sparappelle, Verwendungsbeschränkungen und Verbote von gewissen Dienstleistungen) und der Kantone (Schulverkehr) abgestimmt werden. Falls Einschränkungen durch die Behörden angeordnet werden, seien die übrigen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Leistungen des öV mit den noch vorhandenen Kapazitäten in ausreichender Qualität erbracht werden können.

Die Schifffahrtsgesellschaft società navigazione del Lago di Lugano wünscht eine Klärung der Zeitdauer der einzelnen Stufen und der möglichen Kommunikationskanäle. Zudem stellt sie die Frage nach finanzieller Unterstützung, wenn Dieselschiffe in ihrer Flotte als Absicherung für eine Mangellage beibehalten werden müssten.

Art. 2

Für Abs. 2 und 3 fordern VöV, BLS AG und SBB eine allgemeinere Formulierung, da es um eine Gesamtlösung für den versorgungsrelevanten öV gehe. Die dazugehörigen Büros, Werkstätte und Baustellen für die Erweiterung des Transportinfrastruktur sollten inkludiert werden.

Art. 3

Der VöV, die BLS AG und die SBB sind der Ansicht, dass im erläuternden Bericht und teilweise im Verordnungsentwurf wichtige Hinweise und Informationen zum Gesamtverständnis fehlen. Einerseits sollen neben den Pendlerinnen und Pendler auch die Schülerinnen und Schüler, die ein wichtiges Kundensegment darstellen, explizit erwähnt werden. Andererseits appellieren sie, dass sich der erläuternde Bericht nicht nur auf «legalistische Vorgaben» beschränkt, sondern auch weitere Aspekte wie “flankierende Massnahmen” berücksichtigt. Gemäss ihnen kann das Angebot nur reduziert werden, wenn auch die Anzahl der zu befördernde Personen rückläufig sei. Ein besonderes Augenmerk sollte auf den verbleibenden Schulverkehr, den sich in einer solchen Situation verändernden Freizeitverkehr und geplante Grossveranstaltungen mit den zu erwartenden Nachfragespitzen gelegt werden.

Art. 4

Der VöV und diejenige Transportunternehmen, welche sich der Stellungnahme des VöV anschliessen, stellen einen Ergänzungsantrag bei Art. 4 der Verordnung. Der Grundsatz, wonach der Güterverkehr