Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/61: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene · 13 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

Zusammenfassung

Bei der Vernehmlassung zur Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene gingen 60 Stellungnahmen ein. 25 Kantone, 1 interkantonale Konferenz, 2 Parteien, 7 Dachverbände sowie 12 Transportunternehmen und 13 weitere Organisationen aus interessierten Kreisen haben sich im Rahmen dieser Vernehmlassung geäussert.

Die generelle Grundhaltung gegenüber der Verordnung war in der Vernehmlassung durchgehend positiv. Es gingen keine ablehnenden Stellungnahmen ein. Die Anträge zur Anpassung betreffen vor allem Konkretisierungen. Die koordinierten Reduktionsstufen im Personenverkehr wurden oft als nachvollziehbar und sinnvoll erachtet. Des Weiteren wurde es begrüsst, dass die Koordination der Massnahmen bei den Organisationen zur Systemführung (SBB und PostAuto AG) liegt, da sie sich bereits bei früheren Krisen (Covid-19 Pandemie) bewährt haben und eine rechtliche Grundlage vorhanden ist.

Viele Kantone bekräftigten die Wichtigkeit der flankierenden Massnahmen, um die zu befördernde Personenmenge zu reduzieren. Dabei sollen die Massnahmen im öffentlichen Verkehr (öV) zwingend mit den Massnahmen des Bundes (Sparappelle, Verwendungsbeschränkungen und Verbote) und der Kantone (Verkehr im Bildungsbereich) abgestimmt werden. Falls Einschränkungen durch die Behörden angeordnet werden, sind die übrigen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Leistungen des öV mit den noch vorhandenen Kapazitäten in ausreichender Qualität erbracht werden können. Mehrere Kantone gaben aber zu bedenken, dass man mit Angebotsbeschränkung im Personenverkehr zurückhaltend sein sollte, da die Vergangenheit gezeigt habe, dass es lang dauern würde, bis sich die Nachfrage wieder erholt habe. Zudem wurde es von verschiedenen Stellungnehmenden (Kantone und Verbände) begrüsst, dass der Autoverlad priorisiert würde. Zahlreiche Kantone kritisierten den Vorschlag, dass bei der zweiten Massnahmenstufe Elektrobusse mit Dieselfahrzeugen ersetzt werden, da dies im Widerspruch mit den laufenden Bestrebungen zur Dekarbonisierung im strassengebundenen öffentlichen Verkehr stehen würde. Sie weisen darauf hin, dass in einigen Jahren kaum noch Dieselbusse im Einsatz stehen werden. Desweitern haben vereinzelte Kantone gefordert, dass die Transportunternehmen vorgängig Reduktionspläne ausarbeiten und veröffentlichen, damit sich die Kantone besser auf ein solches Szenario vorbereiten können. Auch hinterfragten vereinzelte Kantone die Priorisierung von gewissen Gütern im Schienengüterverkehr. Die generelle Priorisierung des Güterverkehrs gegenüber dem Personenverkehr in einer Strommangellage war jedoch nicht umstritten.

Transportunternehmen, Verbände und Kantone haben wiederholt nach einer finanziellen Entschädigung für allfällige Mehrkosten oder Mindereinnahmen gefordert. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass man öV-Verbindungen mit geringer Frequentierung und Ortschaften ohne Strassenanschluss von den Massnahmen ausnehmen sollte, um ihre Erreichbarkeit zu gewährleisten.