Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/61: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene · 13 Seiten

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1. Ausgangslage

In einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Strommangellage setzt der Bundesrat verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen basierend auf dem Landesversorgungsgesetz (LVG, SR 531) in Kraft. Für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs mit Erschliessungsfunktion sowie des Schienengüterverkehrs gelten bei der Kontingentierung und Sofortkontingentierung besondere Bestimmungen, damit sie die grundversorgungsrelevanten Dienstleistungen gewährleisten und gleichzeitig Stromeinsparungen vornehmen können. Basierend auf dem «Bewirtschaftungsmodell öV bei Strommangellagen», welches durch die Branche öffentlicher Verkehr erarbeitet wurde, wurde die vorliegende Verordnung entworfen.

Der Bundesrat hat am 29. September 2023 das WBF (BWL) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güteverkehr auf der Schiene, eine Vernehmlassung durchzuführen. Alle Transportunternehmen, die eine Abgeltung nach Personenbeförderungsgesetz (SR 745.1) erhalten, wurden in der Vernehmlassung begrüsst.

Die Verordnung legt fest, welche Massnahmen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs im Falle einer Strommangellage durchführen müssen. Im Fokus stehen Kapazitäts- und Angebotsreduktionen, um das Funktionieren des Systems «Schiene» aufrechtzuerhalten.

Diese Verordnung wird erst im Falle einer schweren Strommangellage mit anderen Bewirtschaftungsmassnahmen vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Der Verordnungsentwurf wird dabei stets an die jeweilige Mangellagensituation angepasst.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im vorliegenden Bericht zusammengefasst.

2. Analyse der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauerte vom 29. September 2023 bis zum 19. Januar 2024. Es gingen insgesamt 60 Stellungnahmen ein (vgl. Verzeichnis der Teilnehmenden am Ende des Berichts) und zwar von:

• 25 Kantonen und die Konferenz der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs;

• 2 politische Parteien;

• 7 Dachverbände;

• 12 Transportunternehmen;

• 13 weitere Organisationen.

2.1 Kantone

Es haben sich im Rahmen der Vernehmlassung alle Kantone ausser Basel-Stadt geäussert, sowie die Konferenz der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV). Die Grundhaltung aller war positiv und annehmend. Der Kanton Glarus und die KöV begrüssen die Verordnung explizit, da mit der vorliegenden Verordnung die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Kantone Fribourg, Jura, Nidwalden und Wallis begrüssen den Entwurf ebenfalls und verzich-