Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/61: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene · 13 Seiten

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Anhang 1

Zahlreiche Kantone kritisieren, dass der Vorschlag, ab Stufe 2 Elektrobusse mit Dieselfahrzeugen zu ersetzen, im Widerspruch mit den laufenden Bestrebungen zur Dekarbonisierung im strassengebundenen öffentlichen Verkehr stehe. Sie weisen darauf hin, dass in einigen Jahren kaum noch Dieselbusse im Einsatz seien. Sie vermerken weiter, dass, falls man Dieselbusse auf Vorrat halten wolle, die entsprechende Finanzierung nicht über den regionalen Personenverkehr erfolgen, sondern einer eigenen Finanzierungsquelle bedürfe (AG, BE, SO, SZ, TI, VD, ZG, KöV). Der Kanton Zug gibt weiter zu bedenken, dass es eine ähnliche Problematik beim Schienenersatzverkehr bei Baustellen gäbe und man allenfalls hier Synergien mit einer separaten Flotte mit nicht elektrischen angetrieben Bussen finden könnte. Der Kanton Neuenburg bemerkt, dass man beim Einsatz von Dieselbussen nur jene von der neuesten Generation brauchen soll, da man so die Luftverschmutzung minimieren kann.

In Bezug auf die dritte Massnahmenstufe hält der Kanton Waadt fest, dass es besonders wichtig sei, dass die Kantone zumindest über die von der öV-Branche ausgearbeiteten Umsetzungskonzepte zur Angebotsreduktion informiert und idealerweise eng in deren Ausarbeitung einbezogen werden. So sollte ein Umsetzungskonzept für die Stufe 3 bereits jetzt zwischen der Branche und den Kantonen diskutiert werden.

Der Kanton Bern und die KöV fordern, dass nebst dem Autoverlad auch der öV zur Erschliessung von nicht durch Strassen erschlossenen Ortschaften von Angebotsreduktionen auszunehmen sei. Sie begründen dies damit, dass sonst die Versorgung und Erreichbarkeit dieser Orte nicht mehr gewährleistet wäre.

Der Kanton Basel-Landschaft ergänzt, dass der Tramverkehr nicht im Regionalverkehr erfasst sei. Zudem beantragt er die Anpassung, dass "Verzicht auf nicht notwendige Beiwagen" durch "Teilverzicht auf Beiwagen" ersetzt wird. Er fordert auch, dass von der Einstellung isolierter Trolleybus Linien abgesehen werden soll und stattdessen wie Elektrobusse behandelt werden.

Anhang 2

Die Kantone Genf, Luzern und Waadt unterstützen die Priorisierung des Güterschienenverkehrs in einer Strommangellage gegenüber dem Personenverkehr. Die Kantone Genf und Waadt hinterfragen jedoch, ob alle aufgelisteten Güter dieselbe Priorität haben sollen. So findet der Kanton Waadt, dass medizinische Güter und Nahrungsmittel in Krisensituationen gleichberechtigt sein sollten. Der Kanton Genf hinterfragt die Reihenfolge der Priorisierung der folgenden Güter: die Abwägung zwischen dem Transport von Lebensmitteln, dem Material für die Armee, den Postdienstleistungen (Briefe und Pakete) - insbesondere im digitalen Zeitalter - und der Abfallentsorgung.

2.2 Politische Parteien

Bei den politischen Parteien haben die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) zur Verordnung eine Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich unterstützen beide die Verordnung. Beide Parteien erachten es als wichtig, dass die flankierenden Massnahmen zur Steuerung der Nachfrage des öffentlichen Verkehrs in einer Strommangellage explizit in der Verordnung geregelt werden. Sie begrüssen auch die Priorisierung des Schienengüterverkehrs vor dem Personenverkehr auf der Schiene im Falle einer Strommangellage.

Art. 3, 4, 6 und 8