Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/61: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene · 13 Seiten

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CARBURA beantragt, dass bei Abs. 2 der Verordnung die Organisation der wirtschaftliche Landesversorgung explizit als zuständige Stelle genannt wird.

Art. 5

Transfair fordert eine dritte Systemführerschaft für den städtischen Nahverkehr. Dieser könnte die Wissenslücken im städtischen Nahverkehr von SBB und PostAuto AG schliessen. Zudem fordert Transfair, dass die Transportunternehmen von den Organisationen zur Systemführung einbezogen werden und nicht nur informiert werden.

Art. 7

Der Verband schweizerischer Elektrizitätsunternehmen fordert die SBB auf, möglichst genaue und automatisierbare Messwerte zu liefern, um den Vollzug der Strombewirtschaftungsmassnahmen zu vereinfachen. Dies wollen sie in einer Ergänzung dieses Artikels der Verordnung festhalten.

Art. 8

Von verschiedenen Organisationen wird ein zusätzlicher Abschnitt gefordert mit folgendem Wortlaut: «Das BAV stellt die Koordination mit den beauftragen Organisationen für die Systemführung sicher». Sie erachten es als zwingend «den Hinweis auf den geltenden Vollzug im öV zu machen» (Alpen-Initiative, IG Detailhandel Schweiz, railCare AG, SES, VCS, VöV).

Anhang 1

CARBURA weist ausdrücklich darauf hin, dass die entsprechende Nachschublogistik für Dieselöl zu organisieren sei bzw. dass für eine solche Situation in den Busgaragen (bzw. Betankungspunkten) immer genügend Dieselöl vorrätig sein muss. Dies spricht nicht gegen das Bewirtschaftungsmodell öV, jedoch müssen aber die Grenzen der Massnahme betreffend "Dieselbusse" erkannt werden.

Anhang 2

Die IG Detailhandel und die railCare AG unterstützen den Entwurf des Bundesrats. Insbesondere die explizite Nennung von Lebensmitteln als Güter der Priorität 1 gemäss dem LVG sei unerlässlich, um die Versorgungssicherheit der Schweiz im Falle einer Mangellage zu gewährleisten.

CARBURA beantragt die Einführung einer zusätzlichen Priorität für die Versorgung von Reservekraftwerken mit Treibstoff (neuer Punkt 3) sowie eine terminologische Änderung bei Punkt 4. Bei einer Strommangellage ist es von grosser Bedeutung, dass die Reservekraftwerke so lange wie möglich mit Treibstoff versorgt werden können. Dies um weitere Stromlücken zu vermeiden. In Bezug auf den Aufzählungspunkt 4 sollte besser von Treib- und Brennstoffen gesprochen werden.