Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/64: Änderung des Stockwerkeigentumsrechts (Art. 712a ff. ZGB) · 41 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Auftrag
Mit Annahme des am 25. September 2014 eingereichten Postulats 14.3832 Caroni (Feller) «Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, inwiefern im Stockwerkeigentumsrecht (Art. 712a ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches1) fünfzig Jahre seit seiner Einführung Anpassungsbedarf besteht.
Als Folge der Überweisung dieses Postulates wurde am 11. Dezember 2017 ein Expertengutachten in Auftrag gegeben2. Der Bundesrat stellte den im Gutachten erkannten gesetzgeberischen Handlungsbedarf in seinem Bericht «Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau» vom 8. März 2019 dar.3
Am 22. März 2019 hat das Parlament die Motion 19.3410 Caroni «55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update» an den Bundesrat überweisen. Damit wird dieser beauftragt, die nötigen Anpassungen des Stockwerkeigentumsrechts (Art. 712a ff. ZGB) vorzuschlagen, um die Empfehlungen seines Berichtes vom 8. März 2019 umzusetzen. Mit dieser Revisionsvorlage wird die vorgenannte Motion umgesetzt.
1.2 Hauptinhalt der Gesetzesrevision
1.2.1 Allgemeine Bemerkungen
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Gutachtens, dass sich das Institut «Stockwerkeigentum» (Art. 712a-712t ZGB) seit seiner Einführung im Jahre 1965 gesamthaft betrachtet bewährt und einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Wohneigentums in der Schweiz geleistet hat.
Die Anwendung des Stockwerkeigentumsrechts in den vergangenen über 50 Jahren hat aber auch die Notwendigkeit punktueller Anpassungen aufgezeigt. Revisionsbedarf besteht primär dort, wo bestehende Regelungen zu wenig den Bedürfnissen entsprechen und sich somit als zu wenig praktikabel erweisen oder wo Regelungslücken bestehen. Die Revisionsvorlage bezweckt eine behutsame Aktualisierung des Stockwerkeigentumsrechts unter Beibehaltung von dessen Grundstrukturen und Grundausrichtung.
1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB), SR 210.
2 JÖRG SCHMID / BETTINA HÜRLIMANN-KAUP, Gutachten zur Frage des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bei den Art. 712a ff. ZGB), 20. August 2018 (zitiert: Gutachten), im Internet aufrufbar unter: www.bj.admin.ch > Publikationen & Service > Berichte, Gutachten und Verfügungen > Externe Berichte und Gutachten > Gutachten zur Frage des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bei den Art. 712a ff. ZGB (Stockwerkeigentum).
3 Der Bericht ist im Internet aufrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 14.3832 > Bericht «Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau».