Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten
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der Justiz99» sowie «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)» besteht Koordinationsbedarf.
Koordinationsbedarf mit dem AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule
und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvor-
sorge)
Am 1. Januar 2024 treten die Änderungen des AHVG des Revisionsprojektes Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in Kraft. Mit dieser Vorlage wurden erste Schritte zur Digitalisierung der 1. Säule eingeleitet und einige Informationssysteme definiert.
In der vorliegenden Vorlage wird an zahlreichen Stellen auf Bestimmungen der Vorlage «Modernisierung der Aufsicht» verwiesen und – weil diese zum Zeitpunkt der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu dieser Vorlage noch nicht in Kraft ist – die betreffenden Artikel als nAHVG bezeichnet.
Koordinationsbedarf mit der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Digitalisie-
rung in der Erwerbsersatzordnung)
Im Rahmen des Revisionsprojekts «Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung» fallen Änderungen in den Bestimmungen des EOG an, die teilweise mit dem BISS ebenfalls modifiziert werden sollen. Der genaue Anpassungsbedarf dieser Artikel im BISS wird erst feststehen, wenn das Parlament die Vorlage «Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung» verabschiedet hat, was voraussichtlich erst in der 2. Hälfte 2024 der Fall sein wird.
Koordinationsbedarf mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektro-
nische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)
Im BISS wird auf diverse Bestimmungen des BEKJ verwiesen. Ebenso verweist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung, das Bundesgesetz über die Unfallversicherung und das Bundesgesetz über die Militärversicherung hinsichtlich der Voraussetzungen an die in diesen Versicherungen anerkannten Plattform auf Artikel 6a E-VwVG, welcher im Rahmen der Vorlage BEKJ revidiert wird. Allfällige Änderungen an diesem Entwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sind in dieser Vorlage zu berücksichtigen.
Koordinationsbedarf mit dem E-ID-Gesetz
Die E-ID spielt in dieser Vorlage eine zentrale Rolle für die Authentifizierung der Benutzer der Plattform. Würde das E-ID-Gesetz nicht, oder stark verändert in Kraft treten, hätte dies Auswirkungen auf diese Vorlage.
5 Auswirkungen
5.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlage hat insbesondere organisatorische, personelle und finanzielle Auswirkungen auf den Bund. Der Aufbau der E-SOP Plattform und der weiteren Informationssysteme bei der ZAS wird voraussichtlich einmalige Investitionskosten von circa 20
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