Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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Weiter besteht aufgrund des schwierigen finanzpolitischen Umfelds kein Spielraum für Mehrausgaben beim Bund. Die Kosten der Motion müssten daher aus den freien liquiden Mittel der SGH finanziert oder durch eine Priorisierung in der Förderung aufgefangen werden.

1.5 Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in sai-

sonalen Feriengebieten: Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird ein Vorschlag zur Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli vom 21. März 2019 «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» unterbreitet. Die Motion adressiert den hohen Sanierungsbedarf in der Beherbergung im alpinen Raum. Der hohe Sanierungsbedarf in der Beherbergung führt gemäss Motionär allgemein dazu, dass wenn investiert wird, Investitionen in das touristische Angebot bevorzugt und energetische Sanierungen vernachlässigt werden. Dies bestätigt auch eine vom SECO in Auftrag gegebene vertiefte Untersuchung29, in welcher das Umsetzungskonzept für die Motion 19.3234 Stöckli ausgearbeitet wurde. Zudem hat das SECO eine Begleitgruppe eingesetzt, um die Interessen der Kantone und der Beherbergungsbranche sowie das Wissen von Energie- und Tourismusexperten und Tourismusexpertinnen bei der Ausarbeitung des Umsetzungsvorschlags miteinzubeziehen.

Das zur Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli vorgeschlagene neue Förderprogramm trägt den Namen «Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten» und wird in den folgenden Unterkapiteln erläutert.

1.5.1 Ziele und Grobüberblick des vorgesehenen Impulsprogramms

Das Impulsprogramm würde darauf abzielen, energetisch vorbildlich sanierte Beherbergungsbetriebe in den saisonalen Feriengebieten zu modernisieren. Damit würde das Impulsprogramm zur Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung der Ferienhotellerie beitragen. Es dürfte zudem davon ausgegangen werden, dass durch die hohen energetischen Anforderungen an den Gebäudezustand eine zusätzliche Wirkung im Energiebereich erzielt und energetische Sanierungen zeitlich beschleunigt durchgeführt werden könnten. Damit würde der doppelten Ausrichtung der Motion, auf einerseits tourismuspolitische und andererseits energetische Anliegen, Rechnung getragen werden. Zudem entspräche das Impulsprogramm damit den Zielsetzungen der Beherbergungsförderung des Bundes über die SGH, mit der die Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungswirtschaft verbessert und zu deren nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll.

Mit dem Impulsprogramm würde eine fokussierte Wirkung angestrebt werden. Es würden nur diejenigen Beherbergungsbetriebe gefördert werden, deren Gebäude einen energetisch vorbildlichen Zustand aufweisen (vgl. Ziff. 1.5.3). Weiter würde ein Förderfokus auf mittelgrosse Beherbergungsbetriebe gelegt werden, indem die maximalen

29 Hanser Consulting (2023).