Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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bergungsbetriebe mit einem Minergie-Baustandard zusätzlich noch einen GEAK ausstellen lassen müssten. Damit würde ein effizienter Zugang zum Förderprogramm sichergestellt.

1.5.4 Art und Höhe der Förderbeiträge

Die Beherbergungsbetriebe, die ihre Liegenschaften energetisch vorbildlich saniert haben oder nachweisen können, dass sie im Rahmen eines Gesamtsanierungsprojekts diesen Zustand erreichen werden, könnten im Rahmen des Impulsprogramms einen A-Fonds-perdu-Beitrag auf den «touristischen Teil» ihrer Investition erhalten. Nicht gefördert würden energetische Massnahmen, da diese bereits über das Gebäudeprogramm oder andere Bundesprogramme gefördert werden.

Die Höhe der Förderbeiträge würde höchstens 30 Prozent der Investitionssumme aber maximal 1,2 Millionen Franken betragen. Bei den älteren Beherbergungsgebäuden (Baubewilligung vor 1992), welche die Anforderungen an die Vorbildlichkeit nicht ganz erfüllen, jedoch ein gewisses Mass an freiwilligen energetischen Massnahmen umgesetzt haben, würde ein tieferer Fördersatz von 15 Prozent und ein Maximalbetrag von 600'000 Franken zur Anwendung kommen.

Durch die Definition eines Mindestförderbeitrag würde verhindert werden, dass Kleininvestitionen gefördert und es zu einer Verzettelung der Fördermittel kommen würde. Damit würden auch Mitnahmeeffekte verhindert werden. Die Förderung würde mindestens 100'000 Franken betragen. Dies würde einer minimal notwendigen Investitionssumme von 333'333 bzw. 666'666 Franken entsprechen.

Eine Förderung über zinslose Darlehen wurde verworfen, da der zusätzliche Fördereffekt im Vergleich zum bestehenden Förderangebot der SGH als zu gering eingeschätzt wird. Wie aufgezeigt, verfügen Beherbergungsbetriebe in saisonalen Feriengebieten oft über eine geringe Ertragskraft und damit eine knappe Eigenkapitalausstattung. Sie können nur schwer zusätzliches Fremdkapital aufnehmen. Mit Darlehen könnte daher kaum ein zusätzlicher Impuls für Investitionen ausgelöst werden. A-Fonds-perdu-Beiträge hingegen würden zu einer Stärkung des Eigenkapitals führen und würden sich positiv auf die Verfügbarkeit von Fremdkapital auswirken.

Zudem wurde geprüft, ob das Impulsprogramm auf dem bestehenden Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen aufgebaut werden könnte. Eine solche Verknüpfung wäre allerdings sehr schwierig und komplex. Sie wurde aus folgenden Gründen verworfen: Der unterschiedliche Vollzug des Gebäudeprogramms je nach Kanton wäre eine grosse Hürde für ein national einheitliches Impulsprogramm. Eine branchenspezifische Förderung würde dem Grundsatz des Gebäudeprogramms – Gleichbehandlung aller Gebäudetypen – widersprechen. Beherbergungsbetriebe mit einer Verminderungspflicht (Befreiung von der CO2-Abgabe) wären vom Impulsprogramm ausgeschlossen. Eine Kombination würde dem Subventionsgesetz35 widersprechen.

35 SR 616.1