Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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Förderbeträge so gewählt würden, dass mittelgrosse Betriebe (16 - 60 Zimmer) relativ gesehen am stärksten vom Impulsprogramm profitieren könnten. Dieser Förderfokus entspräche auch der Ausrichtung der heutigen SGH Darlehensförderung.

Zur Umsetzung der Motion wird ein Impulsprogramm für die saisonale Beherbergungswirtschaft vorgeschlagen, das energetisch vorbildlich sanierten Beherbergungsbetrieben den Zugang zu einem A-Fonds-perdu-Unterstützungsbeitrag (A-Fonds-perdu-Beitrag) auf den «touristischen Teil» ihrer Investition (z.B. Renovation der Hotelzimmer) ermöglichen würde. Damit würde ein Anreiz für Beherbergungsbetriebe geschaffen, energetisch vorbildliche Sanierungen voranzutreiben. Direkt finanziell gefördert würde aber die «touristische Investition». Die energetisch vorbildliche Sanierung wäre die Voraussetzung für einen A-Fonds-perdu-Beitrag an «touristische Investitionen» zur Steigerung der Qualität und der Attraktivität der Beherbergungsinfrastruktur. Für den Vollzug des Programms wäre aufgrund der bestehenden beträchtlichen Synergien die SGH zuständig.

Geprüft wurde auch ein energetisch ausgerichtetes Förderprogramm. Doch die durchgeführten Untersuchungen30 zeigen, dass ein ausschliesslich auf energetische Sanierungen ausgerichtetes Impulsprogramm nicht praktikabel wäre. Dies insbesondere aufgrund der Gefahr von Doppelsubventionierungen sowie aufgrund der bestehenden Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen, da energetische Gebäudemassnahmen grundsätzlich auf kantonaler Ebene gefördert werden. Die Untersuchungen zeigen, dass ein Umsetzungsansatz mit einem tourismuspolitischen Fokus, unter Berücksichtigung energie- und klimapolitischer Ziele wesentlich erfolgsversprechender sein dürfte.31

1.5.2 Beschränkung auf Beherbergungsbetriebe in saisonalen Feriengebieten

Die Motion spricht vom alpinen Raum. In den Beratungen im Ständerat wurde der alpine Raum dahingehend präzisiert, dass mindestens die Berggebiete nach der Definition des BFS gemeint sind. Grundsätzlich geht es in der Motion darum, die saisonale Ferienhotellerie zu fördern, die wiederum mehrheitlich im Berggebiet liegt. Diese Betriebe weisen auch die grössten Herausforderungen bezüglich Investitionen auf (vgl. Ziff. 1.2). Der heute geltende Förderperimeter der Neuen Regionalpolitik (NRP) entspricht dieser Ausrichtung auf die saisonale Ferienhotellerie, weshalb die Anwendung des NRP-Perimeters vorgesehen und in der Bezeichnung des Impulsprogramms die saisonalen Feriengebiete stehen würden. Dieses Vorgehen würde auch Vorteile aufgrund der Kongruenz für den Vollzug der beiden Förderinstrumente bieten.

Im NRP-Förderperimeter liegen rund 3800 Beherbergungsbetriebe. Davon verfügen 2100 Betriebe über mindestens 15 Zimmer oder 30 Betten und wären somit aufgrund

30 EBP (2022).

31 EBP (2022).