Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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1.3.6 Finanzielle Auswirkungen der Weiterentwicklung der Beherbergungsförderung

Die vorgesehene Optimierung und Weiterentwicklung der Beherbergungsförderung hat mit ihren vier Stossrichtungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund.

1.4 Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz: Geprüfte Alter-

nativen und gewählte Lösung

Die Motion 22.3021 WAK-N vom 21. Februar 2022 «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» fordert, dass der Förderperimeter der SGH auf die ganze Schweiz ausgeweitet und die SGH mit den dazu notwendigen Mitteln ausgestattet wird. Zudem soll in den neu zum Förderperimeter hinzukommenden Gebieten (das sind primär die 5 Grossagglomerationen der Schweiz) eine Einschränkung der Förderung auf «Individualbetriebe» vorgenommen werden.

Die Rahmenbedingungen für die Beherbergungswirtschaft in den städtischen Gebieten sind grundsätzlich attraktiv. Die Betriebe im städtischen Tourismus sind im Durchschnitt grösser und die Strukturen damit tendenziell effizienter. Die saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen bei den Logiernächten sind in städtischen Gebieten geringer. Alternative Geschäftsmodelle lassen sich einfacher umsetzen (z.B. besserer Zugang zu Humankapital). Der Immobilienmarkt in städtischen Gebieten ist aufgrund der vielfältigen Umnutzungsmöglichkeiten attraktiver. Zudem sind internationale Ketten sowie finanzkräftige Investoren in den Städten aktiver. Im Durchschnitt können die Beherbergungsbetriebe in den Städten rentabler betrieben werden als in alpinen und ländlichen Tourismusgebieten. Sie können in der Regel entsprechend einfacher Eigenkapital aufbauen und verzinsen. Sie können auch leichter Fremdkapital aufnehmen, da die Banken Finanzierungen von städtischen Beherbergungsbetrieben (im Vergleich zu alpinen und ländlichen Betrieben) als bessere Geschäfte beurteilen. In den grossen Städten bestehen somit keine systematischen Finanzierungslücken.24 Aus diesen Gründen sind die Gebiete im städtischen Tourismus im geltenden Gesetz von der Förderung der SGH ausgeschlossen.

Da kein generelles Marktversagen bei der Finanzierung der Beherbergungswirtschaft in städtischen Gebieten vorliegt, erachtet der Bundesrat die Umsetzung der Motion 22.3021 WAK-N weiterhin als nicht sinnvoll.

Im Einzelfall können jedoch auch bei städtischen Beherbergungsbetrieben Finanzierungslücken auftreten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Risikokapital bei Neugründungen oder grösseren Konzeptänderungen. Zudem weisen kleinere Beherbergungsbetriebe in Agglomerationsräumen ausserhalb der Stadtkerne eine Mischung an Merk-

24 Insb. Hochschule Luzern (2023).