Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten
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werden, dass insbesondere die Informationspflicht und Pflicht zur Nutzung des Gebäudes als Beherbergungsbetrieb erfüllt werden kann. Die SGH hat bis 15 Jahre nach der letzten Auszahlung von Förderbeiträgen die Pflicht zur Nutzung des Gebäudes als Beherbergungsbetrieb weiterhin zu kontrollieren.
Absatz 4 definiert die Laufzeit des Impulsprogramms. Das Impulsprogramm ist auf 10 Jahre befristet. Diese relativ lange Laufzeit ist aufgrund der langen Lebensdauer und Investitionszyklen im Gebäudebereich sinnvoll (vgl. Ziff. 1.5.5). Die letzte Auszahlung von A-Fonds-perdu-Beiträgen kann bis 10 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgen.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die vorgesehene inhaltliche Weiterentwicklung der SGH hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund.
Zur Umsetzung der Motion 22.3021 WAK-N vom 21. Februar 2022 «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» würde die Darlehenstätigkeit der SGH auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden. Dies würde zu einem Ausbau des Darlehensbestands der SGH führen. Dieser Ausbau würde aus den liquiden Mittel der SGH finanziert. Ob die Ausweitung des Förderperimeters mittelfristig derart viel Kapital in der SGH binden würde, dass die Förderung nicht mehr im gewünschten Rahmen umgesetzt werden könnte, kann derzeit noch nicht abschliessend beurteilt werden. Falls die SGH bei ihrer Fördertätigkeit mittelfristig finanziell an ihre Grenzen stossen würde, wäre eine Priorisierung in der Darlehensvergabe nötig.
Das Impulsprogramm zur Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli vom 21. März 2019 «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» würde insgesamt zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushaltes von maximal 195 Millionen Franken oder ca. 19,5 Millionen Franken pro Jahr über 10 Jahre führen. Dafür müsste die Bundesversammlung mit einem Bundesbeschluss einen entsprechenden über 10 Jahre befristeten Verpflichtungskredit beschliessen. Zur Förderung der Investitionen dürften über die 10 Jahre Laufzeit des Impulsprogrammes insgesamt 190 Millionen Franken A-Fonds-perdu-Beiträge ausbezahlt werden.
Für die Abwicklung des Impulsprogramms würde der zusätzliche Aufwand der SGH durch den Bund abgegolten. Durch die neuen Aufgaben, insbesondere für die Abwicklung der Fördergesuche, dürfte bei der SGH der Bedarf an zusätzlich 1 bis 1,5 vollzeitäquivalenten Stellen anfallen.54 Ebenso ist eine Verbesserung des GEAK für die Hotellerie vorgesehen, was zu einem Einmalaufwand sowie geringen Zusatzaufwänden während der Laufzeit des Impulsprogrammes beim Verein GEAK führt. Insgesamt werden die Verwaltungs-, Weiterentwicklungs- und Vollzugskosten während der Laufzeit
54 Vgl. Tabelle im Anhang.