Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/73: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) · 13 Seiten
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Der neue Artikel 106c Absatz 1 KVV betreffend die Meldepflicht wird eine Änderung der Verordnung des EDI vom 13. November 2012 über den Datenaustausch für die Prämienverbilligung (VDPV-EDI; SR 832.102.2) nach in Kraft treten dieser Verordnung notwendig machen.
Eine Subdelegation von Rechtssetzungsbefugnissen ist für die Änderung in Bezug auf die Rechnungsstellung bei Analysen und beim unterjährigen Wechsel nicht vorgesehen.
6 Inkrafttreten
Die vorliegenden Änderungen sollen am 1. Juli 2024 in Kraft treten.