Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
Aktivierung von FAS zu fordern. Ungleichbehandlung von Bewerberinnen und Bewerbern, die die
Sprache der Expertin oder des Experten sprechen, den anderen gegenüber.
Verlangt man von der Bewerberin oder dem Bewerber, die FAS zu kennen und anwenden zu
können, führt dies zu einer Ungleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerber, die ohne das
System antreten. Dies muss in den Verkehrskundekurs sowie in die Fragen der Theorieprüfung
einfliessen.
Für BesitzerInnen altrechtlicher Kategorien sollte dies beim Führen von Fahrzeugen mit Automa- BE tisierungssystemen ebenso gelten. Mindestens ist eine erweiterte Instruktionspflicht der Hersteller,
allenfalls mit Nachweis (Attest) vorzusehen, der die Kenntnisse für bestehende Lenkende nach-
weist.
Zweifellos wird diese Bestimmung zu mehr Fahrstunden führen. TCS
Es könnte noch in Erwägung gezogen werden, dass für Führerprüfungen nur noch Fahrzeuge AMAG zugelassen werden, welche definierte FAS aufweisen? Dadurch ergäbe sich ein einheitliches Prü-
fungsniveau. Ansonsten würden die erworbenen Kompetenzen sehr stark nach dem verwendeten
Ausbildungsfahrzeug differenziert.
Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
GL, CHO, Swissmoves
An der Fahrprüfung soll wie bis anhin nur das allgemeine Handling ohne FAS geprüft werden. Die GL FAS sind von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Eine Einweisung durch den Fahrzugverkäu-
fer oder eine Selbsteinweisung ist ausreichend
Wurde FAS zwingend vorgeschrieben und die notwendige Schuldung vergessen? CHO
Die FAS sind fahrzeugspezifisch. Die Ausbildung kann deshalb nicht alle Systeme, die in Zukunft Swissmoves entwickelt werden, abdecken. Hingegen muss die Erläuterung der allgemeinen Funktionsweise
sowie der diesbezüglichen Pflichten der fahrzeugführenden Person Teil der Fahrausbildung sein.
Frage 49: Sind Sie damit einverstanden, dass die Bewerberinnen und Bewerber um die Kategorien B und BE sowie der Unterkategorie B1 an der praktischen Führerprüfung künftig die FAS und Automatisierungssysteme (sofern im Prüfungsfahrzeug vorhanden) kennen und anwenden können müssen sowie spezielle Fahrübungen gegebenenfalls unter Anwendung der FAS und Automatisierungssysteme beherrschen müssen (Anhang 12 Abschnitt III Unterabschnitt D Ziffern 1bis, 2 und 3)?
Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SP, SSV, economiesuisse, ACVS, asa, KKPKS, KKJPD, KSSD, SVSP, AGVS, auto-schweiz, TCS, VFAS, BFU, Post, DTC, FRS, Fussverkehr, IG DHS, Routiers, Pro Velo, SAAM,SBV, Swissdrive, VCS, VfV, AMAG, FOR, Greenpeace, KpOW, Mobility, PPU, TPG, VBZ
Der Begriff FAS wird bereits für Fahrzeugalarmsysteme verwendet (siehe Art. 83 VTS). LU
Zu beachten ist jedoch, dass nicht alle automatisierten Fahrzeuge über dieselben Systeme verfü- VD gen und dass es darum kompliziert werden könnte, diese im Fall eines Fahrzeugwechsels zu be-
herrschen. Das gilt auch für die Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten.
Wirkweise A BFU, VfV
• Verkehrszeichenerkennung und Spurverlassenswarner ergänzen.
Wirkweise B
• Bei Wirkweise B in Klammer «kontinuierlich unterstützend, unmittelbarer Ein-fluss auf die
Fahrzeugsteuerung) ergänzen.
• Ausweich- und Notbremssystem gehören zur Wirkweise C. Diese Systeme bei Wirkweise
B streichen und der Wirkweise C zuordnen.
Wirkweise C
Bei Wirkweise C «temporär eingreifend in unfallgeneigten Situationen» ergänzen
Der korrekte Umgang mit FAS erfordert von den angehenden Fahrzeuglenkenden zusätzliche SP, Pro Velo, Kompetenzen. Gleichzeitig bleiben die bisherigen Anforderungen weiter bestehen. Wir erwarten, VCS, Greendass die Ausbildung für alle Anforderungen zum sicheren Motorradfahren angepasst wird und peace, PPU nicht auf Kosten der Sicherheit, am bisherigen Umfang festgehalten wird.
124/129 ASTRA-D-63D73401/674