Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25

Es bedürfte einer konkreten Begründung im Bericht, weshalb für normale Logistiktransporte eine DTC jährliche Nachkontrolle verlangt wird. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass viele Strassen-

verkehrsämter bereits überlastet sind, Mühe haben die Fristen einzuhalten und die Delegation an

Private nach Art. 17 ausgeschlossen werden soll.

Bei grösseren notwendigen Updates ist eine sofortige Nachprüfung notwendig. Gerade im Umfeld CHO erhöhter Cybersecurity-Threats würden wir mehr erwarten. Es muss auch klar sein, wie das

ASTRA in kürzester Zeit durchziehen kann.

Frage 46: Sind Sie damit einverstanden, dass eine Genehmigung des Einsatzbereichs vorliegen muss, damit für führerlose Fahrzeuge ein Fahrzeugausweis und Kontrollschilder erteilt werden können (Art. 71 Abs. 1 Bst. f)?

Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SP, SSV, economiesuisse, ACVS, asa, KKPKS, KKJPD, KSSD, SVSP, AGVS, auto-schweiz, , BFU, Post, DTC, FRS, Fussverkehr, IG DHS, Routiers, L-Drive, Pro Velo, RoadCross, SAAM, SBV, TCS, VFAS, VCS, SVV, VfV, AMAG,

FOR, Greenpeace, KpOW, Mobility, MyBuxi, PPU, TPG, VBZ, CHO

Wir sind hier für eine jederzeit abschliessende Liste, die geführt und publiziert wird. CHO

Ein Fahrzeugausweis muss auch in digitaler Form möglich sein. MyBuxi

Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

SO, Swissmoves

Dies verkompliziert den Zulassungsprozess unnötig. SO

Es muss zwischen der Erteilung einer Fahrerlaubnis (Fahrzeugzulassung) und der Genehmigung Swissmoves von Einsatzbereichen (ODD) differenziert werden.

Frage 47: Sind Sie damit einverstanden, dass an der Prüfung der Basistheorie neu auch die Kenntnisse zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft werden (Anhang 11 Ziffer 1.2 Unterziffer 1.2.4)?

Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SP, SSV, economiesuisse, ACVS, asa, KKPKS, KKJPD, KSSD, SVSP, AGVS, auto-schweiz, BFU, CP, DTC, FRS, Fussverkehr, IG DHS, Routiers, L-Drive, Pro Velo, RoadCross, SAAM, SBV, Swissdrive, TCS, VFAS, VfV, AMAG,

FOR, Greenpeace, KpOW, PPU, Swissmoves, TPG, VBZ, CHO

Es wird zudem auf die Ausführungen zur Frage 1 verwiesen. AG

Dies sollte allenfalls eine neue oder zusätzliche Prüfung auslösen für Personen, die altrechtliche BL Kategorien haben und solche Fahrzeuge unter Anwendung der Assistenzsysteme führen wollen.

Hier einzig auf die Instruktion der Hersteller zu vertrauen, greift zu kurz.

Für BesitzerInnen altrechtlicher Kategorien sollte dies beim Führen von Fahrzeugen mit Automa- BE tisierungssystemen ebenso gelten. Mindestens ist eine erweiterte Instruktionspflicht der Hersteller,

allenfalls mit Nachweis (Attest) vorzusehen, der die Kenntnisse für bestehende Lenkende nach-

weist.

Der überarbeitete Verkehrskundekurs, der wesentliche Teile der FAS zum Inhalt haben wird, muss

neu vor der BTP absolviert werden

Ausbildungen sind nicht nur anzubieten, sondern müssen auch überprüft werden können. Folge- LU richtig ist die Ergänzung der Prüfung der Basistheorie. Man könnte sich allerdings auch fragen, ob

dies nicht besser in den VKU-Unterricht gehört, welcher unter Umständen verlängert werden

muss. Die VKU-Kenntnisse werden dann an der praktischen Prüfung kontrolliert.

Diese Regelung setzt voraus, dass die entsprechenden Kenntnisse den Bewerberinnen und Be- ZH werbern zwingend vor der Theorieprüfung vermittelt werden müssen. Diese Wissensvermittlung

sollte sinnvollerweise im Rahmen des Verkehrskundeunterrichts erfolgen. Entsprechend müsste

dieser neu schon vor der Theorieprüfung stattfinden, was eine Anpassung von Art. 18 VZV nötig

macht.

122/129 ASTRA-D-63D73401/674