Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
Es sollte jedoch neu bewertet werden, ob es notwendig ist, der Schweiz diese spezifische Beschil- economiesuisse, derung vorzuschreiben, wenn sie extensiv und kostspielig verwendet wird - bevor die EU über eine FRS gleichwertige Beschilderung verfügt. Denn es erscheint wichtig, eine gewisse Einheitlichkeit der
Beschilderung mit der EU zu gewährleisten - und daher diese Beschilderung eventuell rechtzeitig
zu überarbeiten.
Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
BS, VS, TCS, Fussverkehr, CHO, TPG, Siwssmoves
Es stellt sich die Frage, woraus hervorgeht, für welche Fahrzeugtypen die entsprechende Parkie- BS rungsfläche zugelassen ist.
Es ist zu prüfen, ob zusätzlich ein Verbotssignal für Fussgänger und nicht zugelassene Fahrzeug- BS führer notwendig ist. Gemäss Gesetz und Verordnung ist auf automatisierten Parkierungsflächen
kein Mischverkehr zugelassen (die Erläuterungen stehen diesbezüglich im Widerspruch zum Ge-
setzes- und Verordnungstext).
Aus unserer Sicht stellt das vorgeschlagene Signal keine Abbildung des automatisierten Fahrens VS dar und kann mit einer Induktions-Ladestation verwechselt werden. Es ist unserer Meinung nach
nicht intuitiv.
Diese Bestimmung ist einschränkend, da gemäss erläuterndem Bericht für jedes Fahrzeug mit TPG einem Automatisierungssystem zum Parkieren geprüft werden muss, ob Letzteres mit der Parkie-
rungsfläche kompatibel ist. Das bedeutet, dass für jeden Fahrzeugtyp eine Entscheidung über die
Angemessenheit hinsichtlich einer bestimmten Parkierungsfläche erforderlich wird. Allerdings
sollte jedes Fahrzeug mit einem Valet-Parking-System auf jeder beliebigen Parkierungsfläche par-
kieren können.
Wir sehen keinen Bedarf für ein Extra-Hinweisschild, da wir keinen Nutzen in eigenen Parkierungs- Fussverkehr anlagen für automatisierte Fahrzeuge sehen. Bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmenden
(wie z.B. Kinder) sind nicht in der Lage, solche Hinweissignale richtig und rechtzeitig zu interpre-
tieren.
Angesichts der technischen und operativen Komplexität dieser Verordnung begrüsst der TCS die TCS Tatsache, dass das ASTRA eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden – vor allem
den Zulassungsbehörden und der Polizei – vorsieht. Der TCS ist der Meinung, dass die zuständi-
gen Behörden für Bau, Raumplanung und Umwelt ebenfalls miteinbezogen werden sollten, wenn
der Bundesrat die für das Parkieren vorgesehenen Bestimmungen beibehalten will. In der aktuel-
len Situation ohne europaweite Vorschriften steht der TCS der Notwendigkeit, das Parkieren au-
tomatisierter Fahrzeuge schon jetzt so detailliert zu regeln, sehr skeptisch gegenüber.
Es fehlt ein Signet für das Fahrzeug selbst und Hinweise auf ein aktives System. Auch Strecken CHO auf denen autonome Fahrzeuge unterwegs sein dürfen, sollten speziell gekennzeichnet werden.
Siehe Bemerkungen betreffend das Automatisierungssystem zum Parkieren Swissmoves
Frage 45: Sind Sie damit einverstanden, dass führerlose Fahrzeuge jährlich nachgeprüft werden müssen (Art. 33 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5)?
Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
ZH, BE, UR, SZ, NW, FR, SO, SH, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SP, SSV, economiesuisse, asa, KKPKS, KKJPD, KSSD, SVSP, AGVS, TCS, BFU, FRS, Fussverkehr, IG DHS, Routiers, L-Drive, Pro Velo,
RoadCross, SAAM, SBV, Suva, VCS, VfV, AMAG, Greenpeace, MyBuxi, PPU, Swissmoves, TPG, VBZ
Eine jährliche Prüfung erscheint vorerst angemessen, Prüfungsumfang beziehungsweise Prü- BE, AG fungsinhalt jedoch noch zu unbestimmt.
Künftig könnte es allenfalls möglich werden, die Konformität jährlich – durch periodisches Senden AG, BE von spezifischen Fahrzeugdaten durch das Fahrzeug und somit ohne zwingendes Erscheinen
beim Strassenverkehrsamt – zentral freizugeben? Somit könnten die periodischen Kontrollen im
gleichen Intervall wie die heute geltenden Regeln erfolgen.
Nachdem genügend Erfahrungswerte gesammelt wurden, soll die Umstellung der Periodizität ge- ZH, UR, SZ, mäss den heute geltenden Regeln überprüft werden. NW, SO, SH,
AR, AI, TG, VS, NE, GE, asa, VfV, Swissmoves
Wir weisen dennoch erneut darauf hin, dass aktuell in der Schweiz die Kontrolle von Automatisie- VD rungssystemen im Rahmen der periodischen / ausserordentlichen Prüfungen durch die Kantone
120/129 ASTRA-D-63D73401/674