Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25

Frage 19: Sind Sie mit der Regelung zu den zulässigen Zwecken der Bearbeitung von Daten des Fahrmodusspeichers gemäss Artikel 25g Absatz 3 SVG einverstanden (Art. 18)?

Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

ZH, BE, LU, UR, SZ, NW, GL, FR, SO, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU, SP, SSV, economiesuisse, ACVS, asa, KKPKS, KKPJD, KSSD, SVSP, AGVS, auto-schweiz, Fussverkehr, Routiers, Pro Velo, VfV,

FRS, TCS, VFAS, VCS, IG DHS, SBV,SAAM, Suva, Post, AMAG, FOR, Greenpeace, KpOW, LOXO, Mobility,

PPU, Swissmoves, TPG

"Nicht amtliche" weglassen, sodass sowohl amtliche (StVA-Mitarbeitende) als auch nicht amtliche ZH, UR, Sachverständige in Frage kommen. SZ, NW,

SO, SH, AR, AI, GR, AG, TG, VS, NE, GE, JU, ACVS, asa, KSSD, SSV, SVSP, Post, SAAM, A-MAG FOR, KpOW,

Die Regelung zu den zulässigen Zwecken ist umfassend, was die behördlichen und hoheitlichen Auf- SP, Pro gaben und Nutzungsmöglichkeiten betrifft. In einer längerfristigen Perspektive besteht jedoch auch ein Velo, VCS, grosses wissenschaftliches Interesse an dieser Datenquelle. Beispielsweise bieten die Daten des Fahr- VfV, modusspeichers die Möglichkeit für umfassende empirische Studien zur Ableitung/Überprüfung der er- Green-

peace, forderlichen Übernahmezeit bei Fahrzeugen. Der heutige Stand der Forschung zu dieser Frage basiert PPU in erster Linie auf eher wenigen Studien in Fahrsimulatoren.

Änderungsantrag: Die Regelung sollte mit dem Zweck der Forschung zur Verkehrssicherheit durch

nicht-behördliche Forschungsinstitutionen ergänzt werden. Die Daten sollten (konform mit dem seit

September 2023 geltenden, neuen Datenschutzgesetz) an Dritte für nicht-kommerzielle Zwecke über-

mittelt und von diesen für Forschung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit genutzt werden können.

Allerdings ist zu beachten, dass im Rahmen der Fahrzeugprüfung ein Zugriff auf den Fahrmodusspei- LU cher erforderlich sein kann. Wir schlagen daher folgende Ergänzung vor:

e. Amtliche Tätigkeit der Zulassungsbehörden im Zusammenhang mit Fahrzeugprüfungen.

Selbst eine statistische Auswertung, wie viele Prozente eines Weges automatisiert zurückgelegt wurde, Fussver- oder eine Auswertung mit Einwilligung des Fahrzeuglenkers zu Forschungszwecken wäre unzulässig. kehr, SBV Es stellt sich die Frage, ob diese Beschränkungen nicht nur für Auswertungen des Fahrmodusspeichers

ohne eindeutige Zustimmung des Fahrzeuglenkers gelten sollen oder ob hier eine Präzisierung not-

wendig ist.

Mit der Unfallaufklärung und Beurteilung von Strassenverkehrsdelikten umschreibt Art. 25g Abs. 3 Post, nSVG den Zweck der Datenbearbeitung bereits klar. Diese Bestimmung enthält keine spezifische De- SAAM, Alegation an den Bundesrat zur weiteren Konkretisierung. Das Gesetz bestimmt zudem explizit, dass nur MAG Polizei-, Justiz- und Administrativbehörden die Daten erheben und bearbeiten dürfen. Entgegen den

Angaben im Bericht erfolgt für die Akteure keine materielle Begrenzung, die nicht bereits im Gesetz

vorgegeben wäre, ansonsten die Verordnung als gesetzeswidrig zu betrachten wäre.

Es sollte bei Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem die Möglichkeit geschaffen werden, im NW Informationssystem Strassenverkehrsunfälle eine neue Kategorie "Notmanöver bei Fahren mit Auto-

matisierungssystem" aufzunehmen.

Die relevanten Daten müssen einfach und unbürokratisch von den Berechtigten erhoben werden kön- BE nen. Es muss angestrebt werden, dass zur Datensicherung ein einheitliches Tool verwendet werden

kann (Bsp. analog BOSCH CDR Kit). Alternativ sollen die Daten vom Hersteller in einer verständlichen

Art und Weise der berechtigen Behörde zur Verfügung gestellt werden müssen. Existiert bereits ein

Gerät, um den Fahrmodusspeicher auszulesen?

Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

OW, ZG, BS, BL, VD, L-Drive, Road-Cross, BFU, SVV, DTC, CHO, MyBuxi

Buchstabe c: "Nicht amtliche" weglassen, sodass sowohl amtliche als auch nicht amtliche Sachverstän- OW, ZG, dige in Frage kommen. BS, BL,

VD, DTC 71/129 ASTRA-D-63D73401/674