Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
Frage 16: Sind Sie mit den vorgesehenen Prüfungen zur Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit nach der Zulassung einverstanden (Art. 15)?
Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
ZH, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SP, SSV,
economiesuisse, ACVS, asa, KKJPD, KKPKS, KSSD, SVSP, AGVS, auto-schweiz, Fussverkehr, Routiers, Pro Velo, BFU, VfV, FRS, TCS, VFAS, VCS, IG DHS, SBV, SAAM, Suva, SVV, Post, AMAG, FOR, Greenpeace,
KpOW, LOXO, Mobility, MyBuxi, PPU, Swissmoves, TPG
Da dieser Artikel nur führerlose Fahrzeuge betrifft, würde man dies am besten in der Artikelüber- TCS schrift erwähnen – oder den Artikel ins 5. Kapitel verschieben.
Die vorgeschlagenen Prüfungen erachten wir als sehr wichtig. Eine amtliche Prüfung eines Fahrzeu- SP, Pro ges soll auch durchgeführt werden, wenn ein teilautomatisiertes Fahrzeug der Stufe 3 (oder höher) Velo, VCS, einen Unfall verursacht und die Polizei ein Fehlverhalten des Automatisierungssystems in Erwägung Greenpeace, zieht. PPU
Bis zur erfolgten Nachprüfung ist das Fahrzeug ausser Verkehr zu setzen. ZH, SG, ZG,
UR, OW, NW, SO, SH, AR, AI, GR, AG, VS, NE, GE, JU, ACVS, asa, FOR, KpOW,
Der Kanton sollte vom ASTRA in den Entscheid, ob eine amtliche Prüfung durchzuführen ist, einbe- ZH, NW, SH, zogen werden. TG, ACVS,
KSSD, SSV, SVSP, FOR, KpOW
Gemäss Erläuterungen zu Artikel 15 Absatz 1 muss das ASTRA Vorfälle innerhalb von 10 Arbeitsta- VD gen melden. Allerdings wird im Artikel selbst keine Frist genannt (weder 10 Tage noch «unverzüglich»
usw.).
In zeitlicher Hinsicht spricht der Bericht von «unverzüglich», von «10 Arbeitstagen» von «angemessen Post, SAAM, erstreckter» Frist, ohne dass für den Leser klar wird, wo die Rechtsgrundlage für diese Fristen ist, wer AMAG an sie gebunden ist und wer sie erstrecken kann.
Das ASTRA muss den Prüfumfang der obligatorischen Nachprüfung entsprechend dem gemeldeten VD Vorfall festlegen. Dies müsste präzisiert werden.
Prüfungen können aus einem defensiven und einem supportiven Blickwinkel durchgeführt werden. MyBuxi Da sich in der Berichterstattung der Entwicklung des automatisierten Fahrens zeigt, dass einzelne
Unfälle mit automatisierten Fahrzeugen gegenüber einer Vielzahl solcher mit menschlichen FahrerIn-
nen überproportional ausgebreitet werden, wäre es wünschenswert, dass diese Überprüfungen mit
dem Blick auf die Weiterentwicklung durchgeführt werden.
Art. 15 Abs. 1: Dies müsste ebenfalls für Fahrzeuge mit fahrzeugführender Person bei einem Vorfall Swissmoves im Zusammenhang mit einem Automatisierungssystem gelten, nicht nur für führerlose Fahrzeuge.
Titel: Es sollte heissen «ausserordentliche Prüfungen» Post, SAAM,
AMAG Absatz 1: In Satz 1 bezieht sich das Relativpronomen «die» auf das fFz statt auf den sicherheitsrele-
vanten Vorfall.
Ein bloss allgemeiner Zusammenhang mit dem Automatisierungssystem ist nicht ausreichend für die
Anordnung einer Nachprüfung. Erforderlich ist eine Fehlfunktion des Systems, welche zu einer sicher-
heitskritischen Verkehrssituation geführt hat.
Absatz 1: Die Umschreibung des Prüfumfangs «nach den Umständen» ist als Rechtsgrundlage zu Post, SAAM, unbestimmt und dürfte zu einer rechtsungleichen Praxis der verschiedenen Zulassungsbehörden füh- AMAG, TPG ren. Massgeblich sollte sein, dass die Nachprüfung auf die Behebung der Fehlfunktion des Automa-
tisierungssystems ausgerichtet und beschränkt ist.
Absatz 2: Es wird nicht klar, ob dieser Absatz nur für fFz (wie Absatz 1) oder auch für andere auto- Post, SAAM, matisierte Fz. gilt. Zudem sollte es im Bericht heissen «…soll der rechtskonforme Zustand des Fahr- AMAG zeugs amtlich kontrolliert werden…»
67/129 ASTRA-D-63D73401/674