Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 50 Seiten

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Erläuterungen

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Mit der digitalen Transformation sind im Verkehrsbereich zahlreiche Chancen verbunden. Der automatisierten Mobilität kommt eine hohe Bedeutung zu für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Steigerung der Effizienz des Verkehrssystems, insbesondere in Bezug auf die Strassenkapazität, den Verkehrsfluss und die Nachhaltigkeit. Sie ermöglicht privaten und öffentlichen Mobilitätsdienstleistern, neue, zukunftsgerichtete Geschäftsmodelle zu entwickeln, und bildet die Grundlage für wirtschaftliche Innovationen. Ein wesentliches Element der automatisierten Mobilität stellen Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen dar, die dauerhaft verkehren können, ohne dass eine fahrzeugführende Person die Fahraufgaben übernimmt.

Bereits seit längerer Zeit sind zahlreiche Assistenzsysteme verbreitet und aus heutigen Fahrzeugen kaum mehr wegzudenken. Sie unterstützen die Fahrzeuglenkenden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten im Fahrverkehr, indem sie ihnen Informationen zur Verfügung stellen (z. B. Navigationssysteme), sie bei der Bedienung des Fahrzeuges unterstützen (z. B. ABS), ihnen gewisse Elemente der Fahrzeugbedienung abnehmen (z. B. Tempomat, Parkierungsassistent) oder indem sie in Funktion treten, wenn die Fahrzeuglenkenden ihren Aufgaben nicht nachkommen (z. B. Notbremsassistent). All diese Assistenzsysteme vermögen die Fahrzeuglenkenden von ihren Aufmerksamkeits- und Beherrschungspflichten aber nicht zu befreien. Auch wenn sie die Fahrzeugbedienung in bestimmten Situationen umfassend und dauerhaft übernehmen (z. B. bei gleichzeitig aktiviertem Spurhaltesystem und adaptivem Tempomat auf der Autobahn), müssen diese Assistenzsysteme dauernd durch die Lenkerin oder den Lenker überwacht und im Bedarfsfall übersteuert werden.

Seit einiger Zeit wird eine neue Generation von Systemen entwickelt, nämlich die Automatisierungssysteme. Diese unterscheiden sich von den bislang bekannten hochentwickelten Assistenzsystemen primär dadurch, dass sie nicht bloss die Bedienung des Fahrzeuges übernehmen, sondern zusätzlich die Umgebung des Fahrzeuges selber umfassend überwachen. Sie sind dazu bestimmt, die fahrzeugführende Person in vordefinierten Situationen von strassenverkehrsrechtlichen Aufmerksamkeits- und Beherrschungspflichten zu befreien oder auf festgelegten Strecken gar ohne Anwesenheit einer fahrzeugführenden Person zu verkehren.

In der Schweiz ist die bestimmungsgemässe Nutzung von Automatisierungssystemen im Strassenverkehr nach der heutigen Rechtslage ausgeschlossen. Das Strassenverkehrsgesetz (SVG)1 schreibt vor, dass die fahrzeugführende Person das Fahrzeug ständig so zu beherrschen hat, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen kann

1 SR 741.01.