Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 50 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Als neue Aufgabe fällt die Beurteilung von Gesuchen für die Genehmigung von Einsatzbereichen an. Der Bund hat einerseits seine Zustimmung bei Gesuchen für die Benützung der Nationalstrassen zu erteilen und anderseits eine Begleitgruppe zu bilden und zu leiten, die die Kantone bei der Beurteilung der beantragten Einsatzbereiche unterstützt.
Ebenfalls ist er zuständig für die Beurteilung von Gesuchen um Ausnahmen von verschiedenen Bestimmungen der neuen Verordnung über das automatisierte Fahren.
Zudem sind neu auch Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zu berücksichtigen. Dies betrifft in erster Linie die Konformitätsüberprüfung, aber auch die Verbindlicherklärung von Vorschriften, etwa von Regelungen der EU oder der UNECE. Im Rahmen der Marktaufsicht ist ein Reporting der Hersteller, aber auch der Zulassungsbehörden und der Halterinnen und Halter von führerlosen Fahrzeugen vorgesehen, das den bisherigen Rahmen übersteigt.
Es wird davon ausgegangen, dass der zusätzliche Aufwand des Bundes zumindest unmittelbar nach Beschluss der vorliegenden Verordnung, solange sich die Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem noch in einem begrenzten Rahmen halten, mit den bestehenden Mitteln abgedeckt werden kann. Unabhängig von der vorliegenden Verordnung wird derzeit geprüft, wie die bestehende Marktaufsicht weiterentwickelt werden kann, damit sie den aktuellen Anforderungen, wie sie sich aus der Verordnung (EU) 2018/858 ergeben, entspricht. Diese Weiterentwicklung ist insbesondere auch für Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem von hoher Bedeutung und wird zusätzliche Mittel erfordern.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Die Kantone werden neu Gesuche für die Genehmigung von Einsatzbereichen und Gesuche für den Betrieb von Parkierungsflächen für das automatisierte Parkieren beurteilen müssen. Dies ist mit einem Mehraufwand verbunden. Die Kantone werden aber entlastet, indem sie die Begleitgruppe des ASTRA für die Beurteilung beantragter Einsatzbereiche beiziehen können.
Die Kantone werden im Rahmen bestehender Aufgaben neu auch Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem berücksichtigen müssen. Dies betrifft insbesondere die Nachprüfung von Fahrzeugen. Für die Nachprüfung von modernen Fahrzeugen benötigen die Prüfexperten und -expertinnen seit geraumer Zeit Informatikkenntnisse, die früher nicht erforderlich waren. Diese Anforderung wird mit dem Auftreten von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem an Gewicht gewinnen. Die Nachprüfung dürfen die Kantone zwar nicht delegieren, sie können aber verlangen, dass bestimmte technische Überprüfungen durch anerkannte Prüfstellen durchgeführt werden. Bei Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem soll bei Nachprüfungen auch der