Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 50 Seiten

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Art. 46 Änderung anderer Erlasse

Die Änderungen der anderen Erlasse werden in einem Anhang geregelt.

Art. 47 Inkrafttreten

Es wird in Aussicht genommen, dass die Verordnung im Verlaufe des Jahres 2025 in Kraft treten kann.

3.2 Signalisationsverordnung

Art. 62 Abs. 8 und Anhang 2

Das Signal soll zwei Funktionen haben. Es soll erstens die fahrzeugführenden Personen von Fahrzeugen mit Automatisierungssystem zum Parkieren darauf hinweisen, dass die Parkierungsfläche für das Automatisierungssystem geeignet ist. Die Bedeutung dieser Funktion des Signals ist aber beschränkt, da das Signal nicht zwingend bedeutet, dass die fahrzeugführende Person das Automatisierungssystem zum Parkieren auf dieser Parkierungsfläche auch aktivieren kann. Dies ist nur möglich, wenn das Automatisierungssystem mit der entsprechenden Parkierungsfläche auch kompatibel ist. Die zweite Funktion des Signals ist es, die übrigen Verkehrsteilnehmenden auf das mögliche Vorhandensein von Fahrzeugen mit Automatisierungssystem zum Parkieren auf dieser Parkierungsfläche hinzuweisen. Aus diesem Grund genügt es nicht, wenn das Signal an den Zufahrten für die Fahrzeuge angebracht wird, sondern es muss auch an den Zugängen für die Fussgänger und Fussgängerinnen angebracht werden.

3.3 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

Art. 33 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5

Die Intervalle für die periodische Prüfung sind in Artikel 33 VTS aufgeführt. Damit die Systematik nicht unterbrochen wird, sollen die führerlosen Fahrzeuge in die Auflistung aufgenommen werden. Die Fahrzeuge sollen mindestens einmal jährlich nachgeprüft werden müssen und sind von den zuständigen Behörden entsprechend aufzubieten.

Anhang 2

Der Anhang 2 VTS soll mit den für Fahrzeuge mit Automatisierungssystem relevanten internationalen Regelungen aktualisiert werden. Gleichzeitig werden weitere Aktualisierungen aufgenommen, um technische Handelshemmnisse zu vermeiden.