Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 50 Seiten
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3.4 Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Stras-
senverkehr
Art. 71 Abs. 1 Bst. f
Die Genehmigung des Einsatzbereichs stellt für führerlose Fahrzeuge eine Zulassungsvoraussetzung dar. Sie soll daher in der entsprechenden Auflistung hinzugefügt werden.
Anhang 11: Nachweis der theoretischen Kenntnisse
Vorbemerkung: Die bestimmungsgemässe Anwendung von Fahrerassistenzsystemen (FAS) und Automatisierungssystemen soll gefördert werden. Die Revision fokussiert auf die theoretische und praktische Führerprüfung der Führerausweiskategorien A und B (inkl. BE sowie A1 und B1), weil diese den Einstieg in den motorisierten Strassenverkehr und einen starken Hebel für die Verkehrssicherheit bilden. Die Fahrausbildung der entsprechenden Führerausweiskategorien soll durch die Neuerungen weder wesentlich erschwert noch verlängert werden. Der Revision nachgelagert sollen die Richtlinien Nr. 7 «Abnahme von Führerprüfungen» der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) entsprechend angepasst werden. In diesen werden unter anderem die Beurteilungskriterien sowie die Grundsätze zur Bewertung der praktischen Führerprüfung beschrieben.
Anhang 11 Ziffer 1.2 Unterziffer 1.2.4 (neu): Im Rahmen der Basistheorieprüfung (BTP) sollen neu auch die Kenntnisse der Fahrzeugführerin und des Fahrzeugführers betreffend verschiedene grundsätzliche Aspekte, die im Zusammenhang mit den Fahrassistenz- (FAS) und Automatisierungssystemen stehen, geprüft werden.
Nebst Kenntnissen über die Differenzierung von Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen, sollen auch jene über die drei unterschiedlichen Wirkweisen von FAS und Automatisierungssystemen («informierend und warnend», «kontinuierlich unterstützend» sowie «temporär eingreifend») überprüft werden. Dabei liegt der Fokus auf der Wirkweise «kontinuierlich unterstützend» (z. B. Spurhaltung oder adaptive Abstandsregelung), da es vor allem FAS und Automatisierungssysteme dieser Wirkweise sind, welche von den Fahrzeugführenden und damit auch von den Prüfungskandidatinnen sowie -kandidaten neue bzw. andere Kompetenzen verlangen (permanente Überwachung bzw. reaktive Übernahme).
Zudem sollen Kenntnisse sowohl über die wichtigsten Funktionen von FAS und Automatisierungssystemen sowie deren Grenzen und Risiken als auch darüber, welche Bedeutung der Aufrechterhaltung permanenter Aufmerksamkeit und Einsatz- bzw. Übernahmebereitschaft zukommt, getestet werden. Der vorliegende Revisionsvorschlag ist betreffend FAS und Automatisierungssysteme herstellerunabhängig sowie offen gegenüber der laufenden Weiterentwicklung derselben.
In der konkreten Umsetzung sind diesbezüglich entsprechende BTP-Fragen durch die Kantone bzw. die asa zu entwickeln und in die BTP zu integrieren, ohne dass damit der zeitliche Umfang und die Anzahl Fragen zunimmt.