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Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 97 Seiten
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Pflanzenschutzmittelverordnung «%ASFF_YYYY_ID»
2Enthält ein Pflanzenschutzmittel mehrere Wirkstoffe, Safener oder Synergisten, so richtet sich die Dauer der Zulassung nach jenem Wirkstoff, Safener oder Synergisten mit der zuerst ablaufenden Genehmigung.
3Die Dauer von vorläufigen Zulassungen richtet sich nach Artikel 44.
4Ersucht die Zulassungsinhaberin fristgerecht um Erneuerung der Zulassung, gilt Artikel 69 Absatz 6.
2. Abschnitt: Voraussetzungen für die Zulassung
Art. 40 Grundsatz
Ein Pflanzenschutzmittel wird auf Gesuch hin zugelassen, wenn:
a. die darin enthaltenen Wirkstoffe, Safener und Synergisten die Anforderungen nach Artikel 41 erfüllen;
b. es die Anforderungen nach Artikel 42 erfüllt; und
c. es keine unzulässigen Beistoffe nach Artikel 34 enthält.
Art. 41 Anforderungen an die im Pflanzenschutzmittel enthaltenen
Wirkstoffe, Safener und Synergisten
1Die im Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoffe, Safener und Synergisten müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
a. sie sind genehmigt;
b. sie erfüllen die Reinheitskriterien;
c. sie erfüllen in den Verwendungen, für die das Pflanzenschutzmittel bestimmt ist, die Bedingungen und Einschränkungen;
d. die Identität und die biologischen Eigenschaften der Mikro- und Makroorganismen sind hinreichend bekannt.
2Stammt der Wirkstoff, der Safener oder der Synergist aus einer anderen Quelle als ein bereits genehmigter oder aus der gleichen Quelle mit einer Änderung des Herstellungsprozesses oder des Herstellungsstandorts, so darf:
a. die Spezifikation nicht signifikant von der Spezifikation des genehmigten Wirkstoffs, Safeners oder Synergisten abweichen, und
b. der Wirkstoff, der Safener oder der Synergist keine grösseren durch Verunreinigungen bedingte schädliche Auswirkungen im Sinne von Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben b und e–g haben, als wenn er in Übereinstimmung mit dem im Dossier zur Genehmigung angegebenen Herstellungsprozess hergestellt worden wäre.