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Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 7 Seiten
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EDAV-DS «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 10a Einfuhrverbot für Pelze und Pelzprodukte, die mit tierquälerischen
Methoden erzeugt wurden
1 Die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten, die mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, ist verboten.
2 Als Pelze gelten Felle von Säugetieren, mit Ausnahme von domestizierten Tieren der Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie Lamas und Alpakas.
3 Als tierquälerisch gelten Methoden:
a. die bei den zur Pelzgewinnung gehaltenen oder gejagten Tieren zu Angst und Leiden führen; oder
b. bei denen den zur Pelzgewinnung gehaltenen oder gejagten Tieren Schmerzen zugefügt werden.
Art. 10b Ausnahmen vom Einfuhrverbot für Pelze und Pelzprodukte, die mit
tierquälerischen Methoden erzeugt wurden
Die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten, die mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, ist zulässig:
a. wenn sie zum Eigengebrauch mitgeführt werden;
b. als Übersiedlungsgut;
c. wenn sie aus einer Erbschaft stammen;
d. zu nicht kommerziellen Ausstellungs- oder Forschungszwecken.
Art. 10c Pelze und Pelzprodukte, die nicht mit tierquälerischen Methoden
erzeugt wurden
Als nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt gelten Pelze und Pelzprodukte:
a. die aus einem Land stammen, dessen Gesetzgebung die Methoden nach Artikel 10a Absatz 3 für die Pelzgewinnung verbietet; oder
b. die nach Produktionsrichtlinien erzeugt worden sind, die Methoden nach Artikel 10a Absatz 3 ausschliessen und vom BLV anerkannt worden sind.
Art. 10d Länderliste
1 Das EDI erlässt eine Liste der Länder nach Artikel 10c Buchstabe a.
2 In die Länderliste wird ein Land auf Gesuch hin aufgenommen. Dem Gesuch ist der Nachweis beizulegen, dass die Gesetzgebung die Methoden nach Artikel 10a Absatz 3 für die Pelzgewinnung verbietet.
3 Das EDI prüft alle zwei Jahre, ob die Länder auf der Liste in ihrer Gesetzgebung die Methoden nach Artikel 10a Absatz 3 für die Pelzgewinnung immer noch verbieten. Ist dies für ein Land nicht der Fall, so streicht das EDI das Land aus der Liste.