Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten

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Gleichzeitig sollen Empfehlungen des Global Forum an die Schweiz, die mit den Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des GMS zusammenhängen, adressiert werden (vgl. Kapitel 3). Damit kommt die Schweiz ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nach, was entscheidend zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt. Die Einhaltung internationaler Standards im Steuerbereich ist Bestandteil der bundesrätlichen Strategie zur Sicherstellung des Zugangs zu internationalen Märkten für die Schweizer Wirtschaft.

Mit der vorliegenden Vorlage sollen die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung beider Regelwerke geändert respektive geschaffen, nicht jedoch die Frage behandelt werden, mit welchen Staaten der AIA umgesetzt werden soll. Die Vorlage umfasst somit die folgenden Elemente:

• Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten;

• Genehmigung der AIA-Vereinbarung Kryptowerte;

• Änderung des AIAG;

• Änderung der AIAV.

Darüber hinaus sind im multilateralen Verhältnis die Austauschbeziehungen der Schweiz mit Partnerstaaten (1) im Falle des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten entsprechend zu erweitern. Dies erfolgt automatisch, da das Addendum zwischen allen Unterzeichnern in Kraft tritt und damit keine weitere Aktivierung erforderlich ist (vgl. Ausführungen in Kapitel 4.1), (2) im Falle der AIA-Vereinbarung Kryptowerte zu aktivieren (vgl. Ausführungen in Kapitel 4.3) sowie (3) im bilateralen Verhältnis die bestehenden Abkommen über den AIA über Finanzkonten zu ändern. Dies betrifft u.a. das Abkommen vom 26. Oktober 200415 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten, das der Aktualisierung des GMS vom 8. Juni 2023 Rechnung tragen muss.16 Die Aktivierung des AIA über Kryptowerte mit Partnerstaaten und die Änderung bestehender Abkommen über den AIA über Finanzkonten sind Gegenstand separater Vorlagen.

1.7 Geprüfte Alternative AIA über Finanzkonten

Die ganze oder auch nur teilweise Nichtumsetzung des global verbindlichen Standards für den AIA über Finanzkonten (inkl. Aktualisierung des GMS) und der Empfehlungen des Global Forum in Bezug auf diesen Standard würde sich negativ auf die Bewertung der Schweiz durch das Global Forum auswirken. Die Schweiz würde riskieren, nicht standardkonform zu sein, was der Reputation der Schweiz als Finanzplatz und Wirtschaftsstandort abträglich wäre und dem vorgenannten Ziel des Bundesrates entge-

15 SR 0.641.926.81

16 Die Schweiz hat auch mit Singapur und Hongkong bilaterale AIA-Abkommen abgeschlossen. Mit diesen Partnern werden die bilateralen Abkommen jedoch nicht weiterverfolgt, sondern diese wurden gekündigt und der AIA über Finanzkonten wird auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung Finanzkonten inkl. Addendum (und der künftigen AIA-Vereinbarung Kryptowerte) umgesetzt (vgl. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Singapur über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vom 14. Dezember 2018, Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vom 14. Dezember 2018). 10/91