Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/99: Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) · 60 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes

Finanzmarktes und um den Ruf des Finanzplatzes zu stärken, notwendig, Massnahmen zu ergreifen, um die Verhinderung, Aufdeckung und Sanktionierung von marktmissbräuchlichem Verhalten zu verbessern. Dies insbesondere, indem für die Marktintegrität wichtige Emittentenpflichten aus der Selbstregulierung der Handelsplätze ins staatliche Recht überführt, das Meldewesen optimiert und die Handelsüberwachung zu einer handelsplatzübergreifende Marktüberwachung weiterentwickelt wird.

Für Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3 verwiesen.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

1.2.1 Generelles

Die mit vorliegender Gesetzesänderung verfolgten übergeordneten Ziele, die Stabilität des Finanzsystems und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu stärken, können mit alternativen Regelungsinstrumenten und -inhalten weder wirksamer, kosteneffizienter noch mit geringeren Einschränkungen für die Adressaten erreicht werden. Insbesondere wurde darauf geachtet, dass im schweizerischen Finanzmarktrecht wichtige Prinzip der Selbstregulierung soweit wie möglich beizubehalten, neue Strafbestimmungen nur sehr zurückhaltend einzuführen und, wo angezeigt, auch regulatorische Erleichterungen vorzusehen. Im Folgenden wird auf die im Zusammenhang mit der Zentralisierung der Meldestellen und der Weiterentwicklung der Handelsüberwachung geprüften Alternativen näher eingegangen. Für weitergehende Ausführungen zu geprüften Alternativen wird auf die Ausführungen unter den Ziffern 3 und 4 verwiesen.

1.2.2 Zentralisierung der Meldestellen und Weiterentwicklung der Handelsüberwachung

Nebst der vorgeschlagenen Schaffung einer zentralen Meldestelle bei der FINMA zur Entgegennahme von Transaktionsmeldungen nach Artikel 39 FinfraG (Transactions Reports)5 und die Einführung einer handelsplatzübergreifenden Überwachung von marktmissbräuchlichem Verhalten (sog. Marktüberwachung; vgl. Ziff. 3.1) wurden verschiedene Alternativen geprüft. Im Folgenden wird auf diese Alternativen sowie ihre Vor- und Nachteile näher eingegangen.

a. Variante 1: Erweiterter Status Quo

Bei dieser Variante würden die Meldestellen der Handelsplätze weiterhin für die Entgegennahme der Transaktionsmeldungen zuständig bleiben. Neu würden sie im Gegensatz zum Status Quo jedoch alle erhaltenen Transaktionsmeldungen unmittelbar mit der FINMA teilen und nicht wie bis anhin nur bei Verdacht auf Marktmissbrauch. Im Bereich der Handelsüberwachung würde sich diese Variante nicht von der vorgeschlagenen Lösung unterscheiden. Das heisst, die Handelsplätze wären weiterhin für die Überwachung des eigenen Handelsplatzes zuständig und die FINMA für die handelsplatzübergreifende Überwachung.

Bei dieser Variante könnten die bestehenden Handelsplätze ihre Infrastruktur zur Entgegennahme und Verarbeitung der Transaktionsmeldungen weiterhin nutzen, was einen geringeren Eingriff in bestehende Strukturen darstellen würde. Gleichzeitig wäre gewährleistet, dass die FINMA eine holistische Sicht über sämtliche Meldungen hätte. Da die Meldepflichtigen bei dieser Variante aber weiterhin an mehrere Meldestellen Transaktionsmeldungen absetzen müssten und dies in unterschiedlichen Formaten, wäre ihr Aufwand und die damit verbundenen Kosten weiterhin hoch und auch das Problem der Fragmentierung der Daten würde nicht gelöst. Zudem wären die Eintrittskosten für potentielle neue Handelsplätze oder DLT-

5 Mit Transaktionsmeldungen sind in diesem Bericht die sogenannten «Transaction Reports» gemeint, welche für die regulatorische Überwachung relevante Informationen enthalten. Nicht gemeint sind die sogenannten «Trade Reports», welche zum Zweck der Nachhandelsplatz benötigt werden.