Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/101: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 16 Seiten
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Die Änderungen am GeoIG öffnen das Spektrum des ÖREB-Katasters. Dies führt (noch) nicht zu Mehrausgaben. Erst die Aufnahme weiterer ÖREB-Themen im Kataster hätte dannzumal Kostenfolgen. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der erforderlichen Anpassung der GeoIV entscheiden, ob und welche Themen neu aufgenommen werden sollen. Dabei nimmt er eine umfassende Abwägung von Kosten und Nutzen vor.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Kantone tragen die Hälfte der Kosten der Umsetzung dieser Vorlage (vgl. oben Ziff. 5.1). Nachfolgend wird
– als Ergebnis der Machbarkeitsstudie – aufgezeigt, welchen Aufwand die einzelnen Massnahmen voraussichtlich verursachen werden.
So wie die Klärung der Funktionen von Grundbuch und ÖREB-Kataster nun geplant ist, bewirkt dieser bloss eine «Änderung der Praxis im Vollzug ohne grössere direkte Kostenfolgen».44
Bei der Integration der generell-abstrakten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in den ÖREB-Kataster kann in finanzieller Hinsicht insgesamt festgehalten werden, dass generell-abstrakte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der Regel mit relativ wenig Aufwand in den ÖREB-Kataster integriert werden können, wenn eine der folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt ist:45
- Entweder liegt eine statische Abstandslinie vor, die als Geoinformation im ÖREB-Kataster angezeigt wer-
den kann,
- oder es liegt eine dynamische Abstandslinie vor und es werden Annahmen getroffen, wie diese Information
(entweder als Puffer oder als Text) angezeigt werden soll.
Letztlich kann festgehalten werden, dass es grosse Unterschiede bezüglich der anfallenden Kosten für eine Vervollständigung des ÖREB-Katasters mit behördenverbindlichen, mittelbar geltenden öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen gibt. Gemäss den Aussagen der in der Machbarkeitsstudie Befragten liegen bereits viele geometrisch erfasste öffentlich-rechtliche Beschränkungen vor, welche in digitalen Inventaren aufgeführt werden. Bezüglich der Vervollständigung des ÖREB-Katasters mit behördenverbindlichen öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen, bei welchen noch keine Geoinformationsdaten vorliegen, wird der dafür notwendige Aufwand von den Interviewten als bedeutend grösser eingeschätzt. Eine allgemeine Aussage ist hierfür nur schwer zu machen.46
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Gemäss der Machbarkeitsstudie wird der Nutzen durch die Aufnahme generell-abstrakter und behördenverbindlicher ÖREB durch die Nutzenden als hoch bzw. sehr hoch eingestuft. Wortwörtlich wird dazu festgehalten: «Die Erhebungen zeigen, dass Planer/-innen, Architekten/-innen und Vertreter/-innen der Immobilienbranche den Nutzen einer Aufnahme behördenverbindlicher ÖREB als sehr hoch einstufen. Besonders hervorgehoben wird die Verbesserung der Qualität der Planung und des Service gegenüber Kunden. Insgesamt wird die Vervollständigung des ÖREB-Katasters mit behördenverbindlichen ÖREB im Vergleich zum Status quo über alle Kriterien hinweg klar positiver beurteilt, was auf einen erheblichen Mehrwert hinweist.»47
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Gemäss der Machbarkeitsstudie wird der Nutzen durch die Aufnahme generell-abstrakter und behördenverbindlicher ÖREB durch die Nutzenden als hoch bzw. sehr hoch eingestuft. Wortwörtlich wird dazu festgehalten: «Mit der Aufnahme generell-abstrakter ÖREB wird der Nutzen von Planern/-innen, Architekten/-innen und Vertretern/-innen der Immobilienbranche als hoch eingeschätzt. Insbesondere wird ein grosser Mehrwert für Kaufinteressenten von Objekten oder Grundstücken durch erhöhte Rechtssicherheit und verbesserte Entscheidungsgrundlagen gesehen. Der Mehrwert einer Vervollständigung liegt damit vor allem bei nicht monetären Faktoren».48
44 INTERFACE, Machbarkeitsstudie ÖREB-Kataster 2023, Bericht vom 19.12.2023.
45 INTERFACE, Machbarkeitsstudie ÖREB-Kataster 2023, Bericht vom 19.12.2023.
46 INTERFACE, Machbarkeitsstudie ÖREB-Kataster 2023, Bericht vom 19.12.2023.
47 INTERFACE, Machbarkeitsstudie ÖREB-Kataster 2023, Bericht vom 19.12.2023.
48 INTERFACE, Machbarkeitsstudie ÖREB-Kataster 2023, Bericht vom 19.12.2023.