Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/12: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen · 17 Seiten

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Organisationen23 ausgeschöpft wurde. Wenn bei einem Organisationsverbot gemäss NDG, also einem Verbot auf der Grundlage eines UNO-Beschlusses, eine Befristung vorgesehen ist, dann sollte beim vorliegenden Gesetz, also einem Verbot ohne Beschluss der Vereinten Nationen, auch eine Befristung erfolgen. Das vorliegende Bundesgesetz kann durch das Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verlängert werden.

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen wird aufgrund von polizeilichen Vorermittlungen, einschlägigen Strafverfahren und der erwarteten Zunahme von Meldungen der Finanzintermediäre zu einem Mehraufwand bei den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden führen. Es wird angestrebt, diesen Mehraufwand intern aufzufangen. Ein allfälliger Ressourcenbedarf und wie dieser finanziert werden kann, wird im Hinblick auf die Botschaftserstellung abgeklärt.

Die Bundesanwaltschaft ist als von der Bundesverwaltung unabhängige Behörde für ihr Budget und die Deckung ihres Ressourcenbedarfs selber verantwortlich. Die Erfahrungen der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Anwendung des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen zeigen, dass die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes zu einem höheren Fallaufkommen führen wird. Die Abschätzung eines allfälligen Ressourcenbedarfs erfolgt nach der Vernehmlassung.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Neben den Bundesbehörden ist auch bei den kantonalen Staatsanwaltschaften24, den Jugendstaatsanwaltschaften25, den kantonalen Polizeikorps und dem kantonalen Bedrohungsmanagement mit erhöhtem Ressourcenbedarf zu rechnen. Die Erfahrungen u.a. im Kanton Zürich mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie dem nachfolgenden Organisationsverbot gemäss Artikel 74 des NDG zeigen, dass es sich bei einer Vielzahl der festgestellten Widerhandlungen um Propaganda-Aktivitäten in sozialen Medien und die Verbreitung von verbotenem Videomaterial via einschlägige Kanäle handelt. Mit der Einführung des Hamas-Verbots sind vergleichbare Straftaten nach Artikel 260ter StGB aus dem gewaltbejahenden islamistischen Umfeld zu erwarten. Auch radikalisierte Jugendliche stehen hier oft im Fokus der Ermittlungen, weshalb in den Kantonen bei den erwähnten Behörden ein erhöhter Ressourcenbedarf sehr wahrscheinlich ist.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns

Die Umsetzung der Vorlage verstärkt den Einsatz der Schweiz zur Bekämpfung des fundamental-islamischen Terrorismus sowie für die Achtung der Menschenrechte und das friedliche Zusammenleben der Völker. Zudem erhöht die Vorlage die Sicherheit der

23 BBl 2022 2548

24 Siehe Abgrenzung in Art. 24 Abs. 1 StPO

25 Diese sind auch im Bereich von terroristischen Taten für die Strafverfolgung und Beurteilung von Jugendlichen zuständig.