Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/12: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen · 17 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Am 7. Oktober 2023 griff die Hamas aus dem Gazastreifen Israel an. Sie feuerte Raketen Richtung israelisches Territorium und drang in israelisches Gebiet vor. Die Hamas griff mehrere Kibbuze, ein Open-Air-Musikfestival sowie mehrere Militärstellungen an. Bei dem Terrorakt gingen die Kämpfer der Hamas gezielt gegen die Zivilbevölkerung vor. Sie vergewaltigten, töteten, verstümmelten und verbrannten ihre Opfer. Ihre Gräueltaten zeichneten sie mit Videokameras auf. Der Angriff forderte den Tod von fast 1200 Personen aus Israel und auch aus anderen Staaten; unter den Opfern befanden sich zwei Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft. Fast 250 Geiseln verschleppte die Hamas in den Gazastreifen.
Als Reaktion auf den beispiellosen Terrorakt der Hamas vom 7. Oktober 2023 reichte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) am 10. Oktober 2023 einstimmig eine Kommissionsmotion ein, die der Nationalrat am 19. Dezember 2023 angenommen hat. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Hamas zu verbieten.2 Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) reichte am 27. Oktober 2023 ebenfalls einstimmig eine gleichlautende Kommissionsmotion ein, die der Ständerat am 12. Dezember 2023 an den Bundesrat überwiesen hat.3
Am 11. Oktober 2023, vier Tage nach dem Terrorakt der Hamas erklärte der Bundesrat, dass er die Hamas als terroristische Organisation einstufe, und beauftragte das EDA mit der Abklärung der rechtlichen Grundlagen für eine Verbot dieser Organisation. Aufgrund der rechtlichen Beurteilung und unter Berücksichtigung der Diskussionen in der interdepartementalen Task Force Naher Osten beschloss der Bundesrat am 22. November 2023, dem Parlament ein Bundesgesetz über das Verbot der Organisation Hamas zu unterbreiten.
1.2 Die Hamas
Die Hamas ist eine militante, islamistische und palästinensisch-nationalistische Organisation, die aus einem politischen und einem bewaffneten Arm, den paramilitärischen Izz al-Din al-Kassam-Brigaden, besteht. Sie wurde nach dem Ausbruch der Intifada 1987 von Mitgliedern der Muslimbruderschaft gegründet. Nachdem sich Israel 2006 vollständig aus dem Gazastreifen zurückgezogen hatte, erhielt die Hamas bei den Wahlen in den palästinensischen Autonomiegebieten die Stimmenmehrheit. Als Gründe für den Wahlsieg wurden die zunehmende Radikalisierung aufgrund des über Jahrzehnte ungelösten Nahostkonflikts, das soziale Engagement der Hamas und der Frust der palästinensischen Bevölkerung über die unter der Fatah weit verbreitete Korruption gesehen. Im anschliessenden Kampf um ihre Herrschaft im Gazastreifen eliminierte die Hamas systematisch ihre politischen Gegner, insbesondere die konkurrierende al-Fatah-Partei. Damit wurde sie zur faktischen Autorität im Gaza-Streifen mit Sitz in Gaza-Stadt.
Im Anschluss an ihre Machtübernahme im Gazastreifen zeigte die Hamas keinerlei Bereitschaft, einen demokratischen Prozess fortzusetzen und ihre Macht bei Neuwahlen zur Debatte zu stellen. In ihrer Gründungscharta von 1988 wird zur Tötung von Jüdinnen und Juden sowie zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen sowie ein
2 Medienmitteilung SiK-N vom 10.10.2023; Motion 23.4312.
3 Medienmitteilung SiK-S vom 27.10.2023; Motion 23.4329.