Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/12: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen · 17 Seiten

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antisemitischer Weltverschwörungsmythos kultiviert. Den Oslo-Friedensplan von 1993 hat die Hamas als Verrat zurückgewiesen. Im Jahr 2017 veröffentlichte die Hamas eine aktualisierte Version ihrer Charta, in der sie ihre Haltung gegenüber Israel lockerte. In diesem Dokument akzeptiert die Hamas die Idee eines palästinensischen Staates innerhalb der Grenzen von 1967 und stellt klar, dass sie nicht gegen Juden, sondern nur gegen Zionisten Krieg führe. Die Hamas anerkennt aber Israel als Staat nach wie vor nicht. Die aktuelle Führung der Hamas propagiert erneut die Vernichtung des Staates Israel.

Seit 1993 greifen die Izz al-Din al-Kassam-Brigaden Israels Bevölkerung regelmässig mit terroristischen Mitteln – v.a. Selbstmordattentaten – an. Die Angriffe der Izz al-Din al-Kassam-Brigaden und die bewaffneten Reaktionen Israels führen häufig zu Gewalteskalationen im Gazastreifen und wiederholt zu kriegsähnlichen Zusammenstössen. Diese Lage stellt einen bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts dar. Der bewaffnete Arm der Hamas ist die wichtigste, aber nicht die einzige bewaffnete Gruppierung in Gaza. Weitere Organisationen wie bspw. der Palestinian Islamic Jihad, die Al-Aqsa Martyrs Brigade oder die Popular Resistance Committees sind ebenfalls in Gaza verwurzelt.

In Europa konzentrieren sich die Netzwerke der Hamas vor allem auf Finanzierungsfragen. Dennoch haben hamasnahe Medien sowie Hamaskader in früheren Krisen dazu aufgerufen, die bewaffneten Aktionen auf israelische und jüdische Ziele ausserhalb der palästinensischen Gebiete und Israels auszuweiten. Eine geplante terroristische Aktivität der Hamas in der Schweiz wird derzeit als eher unwahrscheinlich eingeschätzt, was sich jedoch je nach Entwicklung des Konflikts ändern kann. Die Ereignisse und die Berichterstattung im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in Israel und den besetzten Gebieten in den Medien und den sozialen Netzwerken auch in der Schweiz führen zu einem starken Anstieg antisemitischer Handlungen und könnten Gewalttaten auslösen. Die Situation in Israel und den besetzten Gebieten ist regelmässig Gegenstand von Propagandaaktionen dschihadistischer Kreise, die zu neuen Anschlägen in Europa aufrufen könnten.

Bereits vor dem Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 initiierte die Bundesanwaltschaft (BA) Vorermittlungen zu Finanztransaktionen, die im Verdacht stehen, der Unterstützung der Hamas zu dienen.

1.3 Organisationsverbot

Als Reaktion auf den Terrorakt vom 7. Oktober 2023 sind zusätzliche Massnahmen nötig, um zu verhindern, dass die Schweiz zu einem Ziel oder einem Rückzugsort der Hamas wird. Mit einem Organisationsverbot erhalten die Behörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder deren Unterstützung in der Schweiz vorzugehen. Das Organisationsverbot und die in Artikel 260ter StGB enthaltene Strafbestimmung liegen im öffentlichen Interesse:

- Das Organisationsverbot erleichtert und beschleunigt den Erlass von präventivpolizeilichen Massnahmen gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)4 und das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)5. Ein Organisationsverbot stützt Massnahmen rechtlich solider ab, erleichtert die Unterbindung von radikalem Gedankengut und stärkt das Zusammenspiel von Kriminalprävention und Strafverfolgung.

4 SR 120; Siehe Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten, Art. 23e ff. BWIS

5 SR 142.20; Siehe Einreiseverbot Art. 67 Abs. 4 AIG und Ausweisung Art. 68 AIG