Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

Heute sind die EURO-Normen in der Verordnung (EG) 595/200912 festgehalten. Eine neue weitere Abgasnorm (EURO VII) für Schwerverkehr ist von der EU-Kommission frühestens ab 2027 in Aussicht gestellt.13

Abbildung 2 zeigt die Verteilung der Fahrleistungen nach EURO-Norm im Laufe der Jahre. Diese Darstellung ermöglicht es, die Einführung von EURO-Normen in die LSVA-Tarifberechnung seit 2001 nachzuvollziehen und den prozentualen Anteil der Fahrzeuge in jeder Norm festzustellen. Es ist zu erkennen, dass bei Einführung einer neuen Norm die Zahl der Fahrzeuge in dieser Norm bis zur Einführung einer neuen Norm zunimmt. Die Zahl der Fahrzeuge in den niedrigeren Normen nimmt mit der Zeit immer mehr ab. Heute ist die EURO VI-Norm dominant, während die anderen Normen kaum noch existieren. Eine Einführung der EURO VII-Norm ist nicht vor 2027 vorgesehen, was bedeutet, dass alle neuzugelassenen Verbrennerfahrzeuge bis mindestens 2027 in der EURO VI-Norm verbleiben und damit in der niedrigsten Abgabekategorie sein werden. Dies hat einen negativen Einfluss auf die Einnahmen aus der LSVA. Darüber hinaus wird es einen geringeren Verlagerungseffekt auf weniger umweltschädliche Fahrzeuge geben.

Tabelle 3: Abklassierungen EURO-Kategorien

Rp. /tkm 2001 2005 2008 2009 2012 2017 2021 2022

EURO 0 2.00 2.88 3.07 → 3.10 → → 3.10

EURO I 1.68 2.88 3.07 → 3.10 → → 3.10

EURO II 1.42 2.52 3.07 → 3.10 → → 3.10

EURO III 1.42 2.15 2.26 2.66 2.69 3.10 → 3.10

EURO IV - 2.15 2.26 → 2.28 2.69 3.10 3.10

EURO V - 2.15 2.26 → 2.28 2.69 3.10 3.10

EURO VI - - - - 2.05 2.28 → 2.28

Zwischen 2008 und 2009 gab es faktisch nur zwei Abgabekategorien, da die geplante Abklassierung der EURO-Norm III zwar auf den 1. Januar 2008 terminiert war, jedoch als Massnahme zur Entlastung der Branche auf den 1. Januar 2009 verschoben

12 Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG, ABl. L 188 vom 18.7.2009, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 133/2014 der Kommission vom 31. Januar 2014, ABl. L 47 vom 18.2.2014, S. 1.

13 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien (Euro 7) und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009, COM/2022/586 final.