Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

nicht Erdgas), batterieelektrische Fahrzeuge und kohlenstoffarme Wasserstoffbrennstoffzellen - scheinen batterieelektrische Fahrzeuge am besten geeignet zu sein, um den Güterverkehr in Städten und Agglomerationen zu dekarbonisieren. Die Gründe sind darin zu sehen, dass einerseits Biogas trotz allem höhere CO2-Emissionen und andere externe Kosten verursacht als elektrische Fahrzeuge und andererseits die Wasserstoffressourcen endlich sind. Die Elektrifizierung wird daher immer mehr zur bevorzugten Option für die Dekarbonisierung des Sektors. Die Fahrzeughersteller im Schwerverkehr prognostizieren, dass etwa 40-50 % ihrer Verkäufe innerhalb von 8 Jahren, also bis 2030, emissionsfreie (hauptsächlich batteriebetriebene) Fahrzeuge sein werden.

1.1.3.6 Erhebung der LSVA heute und morgen

Das LSVA-Erhebungssystem wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit den kantonalen Strassenverkehrsämtern, den Fahrzeughaltenden und den Montagestellen betrieben.

Alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge, die der Abgabe unterstellt sind, müssen mit einem Erfassungsgerät ausgestattet sein, das die gefahrenen Kilometer registriert. Dies betrifft aktuell insgesamt etwa 55'000 Schwerverkehrsfahrzeuge.26 Ausländische Fahrzeuge werden beim ersten Grenzübertritt registriert und erhalten eine spezielle Identifikationskarte (ID-Card), um die nächsten Grenzübertritte zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ausländische Fahrzeuge können auf freiwilliger Basis mit einem Erfassungsgerät ausgestattet werden.

Ausländische Fahrzeuge ohne Erfassungsgerät müssen bei ihrem ersten Erscheinen an der schweizerischen Grenze die abgaberelevanten Daten registrieren lassen. Die Daten des Fahrzeugs werden dann in einer zentralen Datenbank gespeichert. In der Folge begibt sich der Fahrzeugführer bei jeder Einreise an ein Abfertigungsterminal. Er schiebt die ID-Card in den Automaten und tippt Kilometerstand und Anhängerstatus ein. Zollstelle, Datum und Zeitpunkt der Einfahrt in die Schweiz werden automatisch ergänzt. Am Ende des Dialogs wählt der Fahrzeugführer aus, mit welchem Zahlungsmittel er die Abgabe bezahlen möchte. Es besteht auch die Möglichkeit beim BAZG ein spezielles LSVA-Konto einzurichten oder in bar zu zahlen.

Inländische Fahrzeughaltende sind verpflichtet, die im Erfassungsgerät aufgezeichneten Daten monatlich dem BAZG zu deklarieren. Der Fahrzeughaltende führt eine Deklarations-Chipkarte in das Erfassungsgerät ein, auf die die aufgezeichneten Daten kopiert werden und sendet diese Chipkarte per Post an das BAZG. Alternativ kann der Fahrzeughaltende die Chipkarte auch am eigenen Computer auslesen und die Deklarationsdaten elektronisch übermitteln (Internet-Deklaration)

Ausländische Fahrzeughaltende können ihre Fahrzeuge auf freiwilliger Basis mit einem Erfassungsgerät (on-board unit) ausstatten. Um den Einbau eines Erfassungsgeräts zu erhalten, muss sich der Fahrzeughaltende verpflichten, das Gerät korrekt zu bedienen und die folgenden Bedingungen zu erfüllen:

26 Ausnahmen von der Pflicht, ein Erfassungsgerät zu montieren, werden nur in seltenen, begründeten Fällen gewährt.