Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
Erhebung der LSVA beinhaltet, dass externe Dienstleister ihre Dienste für die Erhebung der Kilometerstände und die Erhebung der LSVA anbieten können.
1.1.4 Funktionsweise, Ziele und Motivation der LSVA
Die Ziele der LSVA sind, die externen Kosten des Schwerverkehrs bei den Verursachern zu internalisieren, einen Teil der Eisenbahninfrastruktur zu finanzieren und die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu fördern.
1.1.4.1 Verursachergerechte Abgabenerhebung
Im Vergleich zur zuvor erhobenen Pauschalabgabe ist das 2001 neu eingeführte Erhebungssystem gezielter und gerechter, da es auf den tatsächlich gefahrenen Kilometern basiert. Jeder Nutzer zahlt entsprechend der tatsächlich zurückgelegten Strecke. So wird auch das Verursacherprinzip besser abgebildet.
Die LSVA verfolgt die Umsetzung der Kostenwahrheit, indem sie die vom Strassenschwerverkehr verursachten externen Kosten möglichst internalisiert. Die LSVA ist somit ein wesentliches Element der schweizerischen Verkehrspolitik, die auf eine bessere Berücksichtigung der Kosten des Strassenverkehrs abzielt. Die LSVA verringert auch die Preisverzerrungen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern im Gütertransport und führt auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten, die sie zu tragen haben, zu einer effizienteren Aufteilung des Verkehrs zwischen den Verkehrsträger.
Mit der Pauschalabgabe (vor der Einführung der LSVA) waren alle Strassenbenutzer unabhängig von der verbrachten Zeit auf dem Autobahnnetz gebührenpflichtig.
1.1.4.2 Deckung externer Kosten
Die Internalisierung der externen Kosten, die durch den Schwerverkehr verursacht werden war seit Beginn ein zentraler Aspekt der LSVA. Der Begriff der externen Kosten bezieht sich auf Kosten, die nicht von denjenigen bezahlt werden, die sie verursachen, sondern von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Im Zusammenhang mit dem Schwerverkehr bezieht sich der Begriff "Allgemeinheit" insbesondere auf die öffentliche Hand und die von den Emissionen des Schwerverkehrs Betroffenen. Genauso wie der Bund, die Kantone und die Gemeinden beispielsweise die Defizite der Krankenhäuser und Sozialversicherungen ausgleichen müssen, wird der Bürger dazu verpflichtet, höhere Versicherungsprämien aufgrund von Lungenkrankheiten und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu zahlen, die durch den Schwerverkehr verursacht werden. Der Eigentümer eines Gebäudes wird aufgrund der starken Lärmbelästigung entweder billigere Mieten einnehmen oder hohe Kosten für die Bekämpfung der Lärmbelästigung aufbringen müssen. Die Lebensqualität derjenigen, die an lauten Strassen wohnen, wird ebenfalls beeinträchtigt.
Deckung externer Kosten 1996
Bei der Einführung der LSVA wurden die ungedeckten Kosten des Schwerverkehrs, die früher von der Allgemeinheit getragen wurden, berücksichtigt, insbesondere die externen Kosten in Verbindung mit Unfällen und Umweltschäden.
In der Botschaft des Bundesrats von 1996 wurden die Beträge der damaligen externen Kosten des Schwerverkehrs aufgrund von Unfällen und Umweltbelastungen (Lärm,