Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

Für das Jahr 2019 werden 3'915 Mio. Franken an Kosten ausgewiesen, wovon 1'515 Mio. Franken Infrastrukturkosten sowie 2'400 Mio. Franken externe Kosten sind. Demgegenüber weist das ARE ein Total von 2'403 Mio. Franken aus, die vom Schwerverkehr selber getragen, also gedeckt werden. Von diesen 2'403 Mio. Franken stammen 1'590 Mio. Franken aus der LSVA, der Rest aus anderen Abgaben wie bspw. der Mineralölsteuer. Es verbleiben 1'512 Mio. Franken, die ungedeckt bleiben. Der daraus resultierende Kostendeckungsgrad von ungefähr 61% für das Jahr 2019 entspricht in etwa dem Niveau der letzten 10 Jahre (zwischen 60% und 65%). Das ARE weist diese Berechnungen separat in einem Faktenblatt Kostendeckung Schwerverkehr aus.30

Die vom ARE angewandte Methodik zur Kostenermittlung beruht massgeblich auf einem Bundesgerichtsentscheid von 2013.31 Das Bundesgericht spricht in Erwägung 2.2.1 von einer "umfassenden Kostenanlastung einseitig beim SV (Schwerverkehr)" und davon, dass "Stauzeitkosten Kosten zu Lasten der Allgemeinheit dar[-stellen] und in die Berechnung des Abgabetarifs miteinbezogen werden [dürfen].". Es ist daher folgerichtig, dass das ARE auch die vom Schwerverkehr verursachten Stauzeitkosten in seine Berechnung miteinbezieht.

Entwicklung der externen Kosten in der Zukunft

Die auf Verfassungsstufe festgehaltene Zielsetzung, dass die LSVA der Deckung der externen Kosten des Strassengüterverkehrs dient32, wird mit Befreiung immer grösserer Teile der Fahrzeugflotte in Frage gestellt. Diese Entwicklung führt dazu, dass der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs auf der Strasse sukzessiv sinken wird. Die Kosten des Schwerverkehrs für die Allgemeinheit sollten gemäss Verursacherprinzip vom Schwerverkehr jedoch selbst gedeckt werden. Ein schneller Einbezug aller Verursacher externer Kosten in das LSVA-System wird dazu führen, dass die externen Kosten des Schwerverkehrs wieder besser gedeckt werden.

Auf konzeptueller Ebene wird bei der LSVA oft von einem Zielkonflikt zwischen Lenkungs- und Finanzierungswirkung ausgegangen: Je erfolgreicher die Lenkungswirkung, je geringer also die Fahrleistung der Schwerverkehrsfahrzeuge, desto geringer fallen die LSVA-Einnahmen aus, desto schwächer also in der Konsequenz auch der Beitrag an den Bund. Die Entwicklungen der externen Kosten zeigen aber, dass dieser Zielkonflikt so nicht besteht bzw. mittelfristig nicht von Relevanz sein wird. Die Zahlen des ARE zeigen, dass die externen Kosten in den letzten zehn Jahren in der Tendenz gestiegen sind. Es besteht also Grund zur Annahme, dass die vom Schwerverkehr verursachten Kosten nicht wegbrechen werden und auch in Zukunft ein Teil der externen Kosten ungedeckt bleiben wird. Die Flotte des Schwerverkehrs wird sich in Richtung emissionsfreier Fahrzeuge entwickeln. Diese emissionsfreien Fahrzeuge sind jedoch nicht ohne externe Kosten. Sie stossen zwar keine direkten CO2-Emissionen aus, tragen aber zu externen Kosten wie Strassenschäden, vor- und nachgelagerten Prozessen, Staus auf den Strassen usw. bei.

30 Faktenblatt - Kostendeckung Schwerverkehr. Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 09.02.2023.

31 2C_1162/2012 08.08.2013 (bger.ch)

32 Art. 85 Abs. 1 BV