Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
Am 15. September 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zu zwei Änderungen des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) und einer Änderung des SVAG verabschiedet. Diese Änderungen sollen die finanzielle Situation und die Investitionsfähigkeit der SBB stärken sowie die Finanzierungsinstrumente des Bundes klären. Sie tragen zudem dazu bei, die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) und folglich den Infrastrukturausbau sicherzustellen. Der Bundesrat schlägt vor, den Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF einzulegen, solange dessen Reserven nicht ausreichend hoch sind (mindestens 300 Millionen Franken).
1.1.4.4 Förderung der Verlagerungspolitik
Die LSVA ist auch ein zentrales Instrument, um den Verfassungsauftrag zur Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Schiene in die Praxis umzusetzen. Eines der Ziele der LSVA ist es, durch Durchsetzung der Kostenwahrheit die relativen Preise zwischen Strassen- und Schienengüterverkehr zu korrigieren, so dass der Schwerverkehr auf der Strasse gegenüber dem Schienengüterverkehr vergleichsweise weniger attraktiv ist. Dies fördert die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene.
Aus verlagerungspolitischer Sicht ist die LSVA nach wie vor insbesondere aufgrund ihrer Anreizwirkung zur Reduktion der Zahl der alpenquerenden Fahrten verbunden mit einer erhöhten Auslastung und der Vermeidung von Leerfahrten von grosser Bedeutung. Zusätzlich bestehen durch die Differenzierung des LSVA-Abgabetarifs Anreize für eine beschleunigte Modernisierung des Fahrzeugparks.
Mit der LSVA ist einerseits ein Preiseffekt und andererseits auch ein Produktivitätseffekt verbunden. In den einzelnen Teilmärkten des Strassengüterverkehrs hat sich die LSVA daher unterschiedlich ausgewirkt. Dies ist vor allem auf den mit der Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen verbundenen Produktivitätseffekt zurückzuführen. Die durchschnittliche Beladung der Fahrzeuge (inkl. Leerfahrten) hat aufgrund der zweistufigen Erhöhung der Gewichtslimite seit 2004 von 9,9 auf 12 Tonnen im Jahr 2018 zugenommen.35 Im Vergleich zu 2001 bedeutet dies sogar eine Zunahme um rund 59%. Der Effekt der LSVA wurde damit in vielen Bereichen kompensiert, weil mit annähernd den gleichen Kosten für Fahrzeug und Chauffeurin oder Chauffeur eine grössere Transportmenge befördert werden kann. Je nachdem, ob das Ladevolumen oder das Gewicht der limitierende Faktor für einen Transport sind, konnte der Produktivitätseffekt in unterschiedlicher Weise ausgeschöpft werden.
Die unmittelbar nach Einführung der LSVA beobachtete Reduktion der alpenquerenden Fahrten (von 1.29 Mio. Fahrten im 2003 auf 1.18 Mio. Fahrten im 2006) war zu grossen Teilen auf den beschriebenen Regimewechsel per 1. Januar 2005 (2. Stufe der LSVA und 40-Tonnen-Gewichtslimite) zurückzuführen. Dieser Entwicklung wurde vor 2005 aufgrund der Verfügbarkeit von 40-Tonnen-Kontingenten teilweise vorgegriffen. Die Erhöhung der LSVA-Abgabensätze am 1. Januar 2008 bewirkte hingegen nur eine geringe Verlagerungswirkung.
35 Verlagerungsbericht Juli 2017 - Juni 2019. Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Verkehr, 2019.