Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

Es wird regelmässig darauf abgestellt, dass mit der zunehmenden Verbreitung von batterieelektrisch und mit Wasserstoff angetriebenen und sonstigen, fossilarmen Fahrzeugen die externen Kosten des Schwerverkehrs zurückgehen und daher auch die LSVA-Tarife generell reduziert werden müssen. Die Zahlen des ARE zeigen wiederum, dass davon auszugehen ist, dass die Kosten nicht nur in absoluten Zahlen aufgrund des Verkehrswachstums steigen, sondern auch davon ausgegangen werden muss, dass sie sogar pro Fahrzeugkilometer steigen werden. Auch wenn der Schwerverkehr vollständig dekarbonisiert würde, ändert sich an dieser Feststellung nichts. Daher gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die LSVA-Tarife generell gesenkt werden müssten.

Abbildung 7: Entwicklung Kostendeckung Schwerverkehr Schweiz 2010-2019

Quelle: LSVA - Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (admin.ch).

1.1.4.3 Verwendung der Einnahmen der LSVA

Die Einnahmen aus der LSVA belaufen sich auf ca. 1,6 Milliarden Franken pro Jahr. Mit der LSVA wurde die Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn erheblich verbessert, da mit den Einnahmen aus der Abgabe zugleich auch ein Beitrag zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten des öffentlichen Verkehrs geleistet werden konnte.

Der Bund erhält zwei Drittel der LSVA-Einnahmen, die er mehrheitlich dem Fonds für Eisenbahninfrastruktur (BIF)33 zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur zuweist. Die genaue Einnahmeverwendung ist in der Einnahmenposition E110.0116 in Band 2B der Staatsrechnung festgehalten.34 In den Jahren 2020-2022 wurde jeweils der gesamte Bundesanteil, abzüglich des Teils, der in Vollzug und Erhebung der Abgabe fliesst, in den BIF eingelegt. Der konkrete Betrag wird im Voranschlag des Bundes festgehalten. Die Kantone erhalten ein Drittel der Einnahmen aus der LSVA, die zur Finanzierung von Verkehrsprojekten verwendet werden.

33 Vor der Gründung des BIF wurden die Einnahmen aus der LSVA in die FinöV-Fonds eingezahlt (Bundesbeschluss Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs vom 20. März 1998, BBl 1998 II 1421).

34 Staatsrechnung 2022 der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Band 2B, Verwaltungseinheiten EFD, WBF und UVEK, S. 87.