Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

Grundsätzlich besteht die Tendenz, dass durch die Erneuerung des Fahrzeugparks die LSVA-Einnahmenhöhe bei gleichbleibenden Abgabesätzen im Zeitverlauf sinkt, da neue Fahrzeuge in der Tendenz den günstigeren Abgabekategorien zugeordnet werden. Mit der raschen Erneuerung der Fahrzeugflotte ging der gewichtete Durchschnitt für die Referenzstrecke über die drei LSVA-Kategorien von 292 Franken im Jahr 2009 auf 266 Franken im Jahr 2016 zurück. Dieser stetige Rückgang der durchschnittlichen LSVA-Höhe reduziert für Verlader und Speditionen die Anreize zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden die LSVA-Tarife per 1. Juli 2021 angepasst. Dieses Instrument der Tarifanpassungen kann die Schweiz gemäss Artikel 40 Absatz 6 LVA im Prinzip alle zwei Jahre vornehmen, jedoch nur im Rahmen der im LVA in Artikel 40 enthaltenen Tarifvorgaben, welche unter anderem Abgabehöchstsätze vorsehen. Um die Anreize für eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene aufrecht zu erhalten, ist einer der Gründe, wieso der Bundesrat vorsieht, die LSVA weiterzuentwickeln. Mit den in Kapitel 3 dieses Berichts ausgeführten Vorschlägen soll die Verlagerungswirkung der LSVA verstärkt bzw. stabilisiert werden.

1.1.4.5 Begrenzung des alpenquerenden Verkehrs

Zum Zeitpunkt der Einführung der LSVA wurden auch in den die Schweiz umgebenden Ländern Gebühren für die Benutzung der Strassen erhoben. So lagen die Kosten für die Alpenüberquerung in Frankreich und Österreich für schwerere Fahrzeuge in den 1990er Jahren zwischen 200 und über 300 Schweizer Franken. Bis zur Einführung der LSVA in der Schweiz wurde für die Überquerung der Schweizer Alpen nur eine Abgabe von 25 Franken erhoben. Dies führte dazu, dass viele Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 28 Tonnen die vergleichsweise billige Route durch die Schweiz nahmen. Durch die Einführung der LSVA wurde ein übermässiger Transit durch die Schweizer Alpen verhindert.

Heute ist dieses Ziel weniger wichtig, da der grösste Teil des Alpentransits durch die Schweiz auf der Schiene stattfindet, insbesondere dank der NEAT. Andererseits ist die Erhebung der LSVA nicht darauf ausgerichtet, Umwege über Österreich oder Frankreich zu verursachen.

1.2 Handlungsbedarf und Ziele: Zukünftige Ausrichtung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

Bereits mit dem Verlagerungsbericht 201936 hat der Bundesrat aufgezeigt, dass eine Anpassung und Weiterentwicklung der LSVA notwendig ist, damit auch künftig ihre Ziele erreicht werden und ein wichtiger Beitrag zu den Verlagerungs- und Umweltzielen der Schweiz geleistet werden kann. Im Verlagerungsbericht 202137 hat er

36 Verlagerungsbericht Juli 2017 - Juni 2019. Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Verkehr, 2019.

37 Verlagerungsbericht Juli 2019 - Juni 2021. Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Verkehr, 2021.