Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
abweichen. Dies ermöglicht den Fahrzeughaltenden, die zukünftigen durch die LSVA verursachten Kosten besser in ihre Kostenplanung einzubeziehen.
1.4 Verworfene Varianten zur Weiterentwicklung der LSVA
1.4.1 Beibehaltung der heutigen Systematik der LSVA - Status Quo
Der Bundesrat verwirft die Variante, auf eine Anpassung der Systematik der LSVA grundsätzlich zu verzichten. Die LSVA würde sich dann weiterhin allein an den EURO-Abgasnormen (zusätzlich EURO VII frühestens voraussichtlich ab 2027) orientieren und auch die Zuordnung der EURO-Klassen in die Abgabekategorien bliebe unverändert. Ohne ihre Einstufung in die LSVA blieben die Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben von der LSVA vollständig befreit. Mit der fortschreitenden Verbreitung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen nähme die Zahl der Fahrzeuge, die von der LSVA vollständig befreit wären, nach und nach zu. Die LSVA-Einnahmen würden so im Zeitablauf kontinuierlich zurückgehen. Eine fortwährende Befreiung der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge würde nach ersten Schätzungen bis 2035 zu Mindereinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden Franken führen. Damit verbunden würde auch der Deckungsgrad der Kosten des Schwerverkehrs zulasten der Allgemeinheit und der Beitrag der LSVA an den BIF deutlich schrumpfen. Zudem verschlechterte sich das Preisverhältnis zwischen Schiene und Strasse zulasten des Schienengüterverkehrs. Dies würde in der Folge die Anreizwirkung der LSVA zur Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs reduzieren und widerspräche dem verfassungsmässigen Auftrag.
1.4.2 Angleichung an die Eurovignetten-Richtlinie
Der Bundesrat anerkennt, dass analog den Bestimmungen der Eurovignetten-Richtlinie die Differenzierung der Fahrzeuge nach CO2-Emissionen und eine Erweiterung der Abgabekategorien von drei auf fünf (verbunden mit der in dieser Vorlage bereits vorgesehenen Einführung von Rabatten für emissionsfreie Fahrzeuge) weitere Optionen für die Weiterentwicklung der LSVA darstellen. Der Bundesrat verzichtet jedoch vorerst darauf, die Weiterentwicklung der LSVA in diese Richtung vorzunehmen. Der aktuelle institutionelle Rahmen zwischen der Schweiz und der EU erlaubt es der Schweiz nicht, die LSVA analog der europäischen Bestimmungen weiterzuentwickeln.
Die Eurovignetten-Richtlinie enthält einen detaillierten Rechtsrahmen für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Strassen durch schwere Nutzfahrzeuge. Unter anderem beinhaltet die Eurovignetten-Richtlinie die Einführung von Abgabekategorien, die nach den CO2-Emissionen von Fahrzeugen differenziert sind, eine Klassifizierung nach einem System, bei dem die Fahrzeuge in fünf Kategorien eingeteilt werden. Zeitlich begrenzte Rabatte für emissionsfreie Fahrzeuge sind möglich.