Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
Anders als bei den EURO-Normen, die direkt in Tarifkategorien abgebildet werden konnten, müssen aufgrund der kontinuierlichen Datenstruktur von CO2-Emissionen Kategoriengrenzen definiert werden, die einerseits objektiv nachvollziehbar sind und als fair wahrgenommen werden, andererseits die Verlagerungswirkung der LSVA nicht beeinträchtigen (indem beispielsweise die Emissions-Spannweite innerhalb einer Kategorie zu gross ist). Eine Orientierung an den im revidierten CO2-Gesetz vorgeschlagenen CO2-Flottenzielen für schwere Fahrzeuge ist dabei naheliegend. Da sich die Bezugswerte, die die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorschlägt, auf die CO2-Emissionsreduktionsziele der EU beziehen, besteht im vorliegenden Vorschlag auch ein inhaltlicher Anknüpfungspunkt zu der Vorgehensweise der EU, was die Verhandlungen bezüglich der Änderungen im LVA vereinfachen kann.
Um die Fahrzeuge in die Abgabekategorien einteilen zu können, müssen die Fahrzeughaltenden den Nachweis erbringen, dass ein Fahrzeug einer bestimmten Abgabekategorie angehört. Bei inländischen Fahrzeugen muss dies bei der Verkehrszulassung, bei ausländischen Fahrzeugen bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Einfahrt ins Zollgebiet erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird das Fahrzeug in der Abgabekategorie mit dem höchsten Tarif eingestuft. Ebenso werden Fahrzeuge, bei denen die CO2-Emissionen nicht erhoben werden können, weil beispielsweise das Modell äusserst selten oder alt ist und deshalb der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass sie zu einer günstigeren Abgabekategorie gehören, der teuersten Abgabekategorie zugeteilt. Dieses Verfahren entspricht der Vorgehensweise der Eurovignetten-Richtlinie, wonach Fahrzeuge, die ihre Zugehörigkeit in eine der tariflich reduzierten Abgabekategorien nicht nachweisen können, automatisch in der teuersten Kategorie landen.
1.4.2.2 Ausbau von drei zu fünf Abgabekategorien
Aus denselben Gründen wie bei der Differenzierung nach CO2-Emissionen verzichtet der Bundesrat darauf, die Anzahl der Abgabekategorien von drei auf fünf zu erhöhen. Die vorliegende Revision der SVAG ist jedoch so formuliert, dass die Anzahl der Abgabekategorien auf fünf erhöht werden könnte, wenn das LVA entsprechend angepasst würde.
Der Vorteil eines Systems mit mehr als drei Emissionsklassen bestünde darin, dass die Fahrzeuge weniger schnell in die teuerste Kategorie abgestuft werden können/müssen. Ein Fahrzeug, das in eine Kategorie eingestuft wird, bleibt dies nicht für seine gesamte Lebensdauer. Bei einem System mit fünf Kategorien wird ein Fahrzeug langsamer in die ungünstigste Kategorie herabgestuft.
Mit der langfristig vorgesehenen Differenzierung nach CO2-Emissionen wird es mehr Spielraum für Differenzierungen zwischen den Fahrzeugtypen geben. Gemäss Berechnungen der European Automobile Manufacturers' Association (ACEA) unterscheiden sich die CO2-Emissionen in Gramm pro tkm um bis das Vierfache je nach LKW-Subgroup, wobei sich diese Zahlen auf Antriebe mit Verbrennungsmotoren beschränken.50 Um eine ausreichende Differenzierung zwischen alleine diesen Fahrzeugtypen zu erreichen und eine wirkungsvolle Lenkungswirkung hin zu CO2-
50 Paper - CO2 emissions from heavy‐duty vehicles: preliminary CO2 baseline (Q3‐Q4 2019) - ACEA - European Automobile Manufacturers' Association