Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

1.4.2.1 Differenzierung nach CO2-Emissionen

Der Bundesrat verzichtet vorerst darauf, die Stossrichtungen, die er im Jahr 2021 für die Weiterentwicklung der LSVA beschlossen hatte, vollumfänglich umzusetzen. Er verzichtet daher darauf, in dieser Vernehmlassungsvorlage einen Paradigmenwechsel hin zu einer massgeblichen Differenzierung nach CO2-Emissionen bei der Festlegung der LSVA vorzunehmen.

Mit der Differenzierung nach CO2-Emissionen würde ein schrittweiser Wechsel von der Orientierung der Abgabenhöhe an den Luftschadstoffemissionen hin zu einer Bemessung der Abgabe nach CO2-Emissionen angestrebt. Das Ziel wäre der Übergang von der heutigen tariflichen Differenzierung gemäss EURO-Abgasnormen zu einer vorwiegend an Treibhausgasemissionen48 und Energieeffizienz orientierten Abgabenerhebung. Das heisst, dass das heute für die Tarifierung massgebende Ziel der Luftreinhaltung sukzessive durch das Ziel der Treibhausgasreduktion ergänzt oder abgelöst werden soll. Mit der erwarteten technologischen Entwicklung ist die Tarifberechnung nach EURO-Schadstoffnormen für die LSVA nicht mehr zielführend. Mit einem Paradigmenwechsel weg von einer Bemessung an Luftschadstoffen hin zu einer Orientierung an den CO2-Emissionen könnten so die Verlagerungswirkung sowie der Aspekt der Internalisierung aller Kosten zulasten der Allgemeinheit des Schwerverkehrs noch mehr gestärkt werden.

Der Wechsel zu einem CO2-emissionsbasierten Tarifsystem ist mit Anpassungsbedarf bei der Umsetzung verbunden. Zwar ist die Erhebung der CO2-Emissionen technisch nicht zwingend aufwendiger als die Erhebung der EURO-Normen. Das Erhebungskonzept muss jedoch noch ausgearbeitet werden. Das System ist neu und heute weniger etabliert. Der Bundesrat würde vorsehen, dafür in digitaler Form die Vehicle Energy Consumption Calculation Tool (VECTO)-Daten der EU-Kommission herbeizuziehen, um die Nutzung der Daten zu erleichtern.

Bei VECTO handelt es sich um ein Simulationstool, mit dem die CO2-Emissionswerte von Schwerverkehrsfahrzeugen im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens berechnet werden. Die EU-Kommission hat festgelegt, dass seit dem 1. Januar 2019 für alle neuproduzierten Fahrzeuge die mittels VECTO berechneten CO2-Emissionen deklariert werden müssen.49 In der Eurovignetten-Richtlinie hat die EU-Kommission ausserdem Referenzabgabesätze und eine mögliche Kategorisierung der Fahrzeuge nach CO2-Emissionen als Umsetzungsvorschlag für die EU-Mitgliedstaaten festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Umsetzung der Differenzierung nach CO2-Emissionen für die meisten Fahrzeuge VECTO-Daten in elektronischer Form (elektronische Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity, COC) verfügbar sind. Damit liegt ein greifbarer und standardisierter Parameter für die Tarifsetzung nach CO2-Emissionen vor.

49 Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission, ABl. L

349 vom 29.12.2017, S. 1–247.