Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
bereits laufend in den sechs vorangegangenen Jahren vorgenommen. So kann gewährleistet werden, dass zu jedem Zeitpunkt transparent festgelegt ist, für welchen Fahrzeugtyp und in welchem Jahr mit welcher Abgabekategorie zu rechnen ist.
Dieses Vorgehen ist so zu verstehen, dass der Bundesrat nicht etwa eine Liste aller Fahrzeugmodelle und in welche Kategorie sie eingeteilt werden veröffentlicht, sondern dass er die Kriterien nach denen die Abgabekategorien definiert werden, kommuniziert. Zuvorderst sind hier zunächst die EURO-Normen gemeint, in Zukunft können auch CO2-Emissionsklassen oder andere Kriterien für die Unterscheidung von Fahrzeugen beigezogen werden. Folglich wird nicht die Einteilung der Fahrzeuge geregelt, sondern die Definition der Abgabekategorien. Hingegen ist es auch nicht der Mechanismus der Einteilung, sondern die EURO-Normen (kann längerfristig auch ein Schwellenwert sein, der sich auf eine andere Emission oder einen Verbrauch bezieht) für die Einteilung, die für 7 Jahre festgelegt werden. Weiterhin führen technologische Entwicklungen von grosser Tragweite dazu, dass die festgelegte Einteilung nicht mehr gerechtfertigt ist, so kann der Bundesrat im Ausnahmefall die Einteilung vor Ablauf der sieben Jahre anpassen.
Abbildung 8: Darstellung der jährlichen Planung der Abgabekategorien für eine 7-
jährige Periode
Quelle: BAV
Dank der im vorangegangenen Absatz ausgeführten Neuregelung wissen die Fahrzeughaltenden, mit welchen Abgabekategorien sie für die am Markt erhältlichen Fahrzeuge in den nächsten sieben Jahren zu rechnen haben. Mit dieser Information sind sie in der Lage, ihre Investitionsentscheide zu fällen. Damit ist die Planungssicherheit