Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
Mit dem Rabattsystem sollen elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die bisher von der LSVA befreit sind, einen prozentualen Rabatt auf den Tarif der Abgabekategorie erhalten, in der sie eingestuft sind. Diese Rabatte sind auf fünf Jahre befristet. Innerhalb von fünf Jahren ist eine stufenweise Abnahme des Rabatts angedacht, beispielsweise höchstens 25% im ersten Jahr, höchstens 20% im zweiten Jahr, usw., wobei die genaue Bemessung des Rabatts innerhalb des vorgegebenen Rahmens direkt davon abhängig ist, wie weit fortgeschritten die Diffusion von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt ist (siehe Kapitel 1.1.3.5). Wenn der Markt bis zum Einbezug von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen in die LSVA bereits umfassend auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge umgestellt hat, werden Rabatte nicht mehr gerechtfertigt sein. Wenn die Flotte bereits zu einem erheblichen Teil aus Fahrzeugen ohne fossile Energieträger besteht, werden die Rabatte folglich nicht gewährt.
Die zeitliche Befristung des Rabattsystems ist notwendig, da sonst die Gefahr besteht, dass der Schienengüterverkehr teurer wird als der Strassengüterverkehr. In diesem Fall könnte das in der Verfassung verankerte Ziel der Verkehrsverlagerung gefährdet werden. Darüber hinaus darf das Rabattsystem nicht zu Marktverzerrungen führen. Zwar sind die Investitionskosten für elektrisch angetriebene Fahrzeuge höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, aber mit zunehmender Verbreitung werden die Investitionen für solche Fahrzeuge stetig günstiger.
Die genaue Umsetzung des Systems ist daher zum heutigen Zeitpunkt noch offen und soll auf Verordnungsstufe konkretisiert werden.
Instrument, um eine Verringerung der externen Kosten und eine bessere Deckung dieser Kosten anzustreben
Dieses Rabattsystem ist dadurch gerechtfertigt, dass neben der Verbreitung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen die Internalisierung der externen Kosten des Schwerverkehrs ein vorrangiges Ziel der LSVA bleibt. Das Rabattsystem wirkt wie eine zeitliche Vorwegnahme der Senkung der externen Kosten in der Zukunft. Zunächst werden die Rabatte dazu führen, dass die Einnahmen aus der LSVA nicht so hoch ausfallen, wie es nach Ende der Befreiung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen möglich wäre. Dies bedeutet also weniger Einnahmen für den Bund und die Kantone. In einem zweiten Schritt sollte jedoch eine Verringerung der externen Kosten des Schwerverkehrs zu beobachten sein. Da das Rabattsystem einen Anreiz für den Einsatz von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen im Güterverkehr darstellt, wird sich die Verbreitung von emissionsfreien elektrisch angetriebenen Fahrzeugen beschleunigen. Dadurch werden die durch CO2 erzeugten externen Kosten sinken. Dies hat positive Auswirkungen auf die Allgemeinheit, da dadurch die Wohlfahrt der Gesellschaft steigt. Anders ausgedrückt: Wenn heute geringere Einnahmen in Kauf genommen werden, sinken die externen Kosten in der Zukunft. Natürlich hat die noch bis 2031 andauernde Befreiung der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge diesbezüglich noch eine ungleich stärkere Wirkung. Diese Fahrzeuge können aber, wie bereits ausführlich dargelegt, nicht länger von der LSVA befreit bleiben. Deswegen ist eine Übergangsphase, wie sie durch das hier beschriebene Rabattsystem geschaffen wird, notwendig. Sie sorgt dafür, dass die Förderung elektrisch angetriebener Fahrzeuge nicht gefährdet wird.