Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
Erste Schätzungen der Auswirkungen einer emissionsfreien Güterverkehrsflotte zeigen, dass ein Ersatz der derzeitigen Dieselflotte durch emissionsfreie Fahrzeuge die klimabedingten externen Kosten senken werden. Wenn die Flotte durch emissionsfreie Fahrzeuge ersetzt wird, werden die direkten Emissionen per Definition vollständig reduziert. Bei den indirekten Emissionen muss hingegen der Fahrzeugtyp berücksichtigt werden. Batterieelektrische Fahrzeuge verursachen etwas weniger indirekte Emissionen als ein Diesel-Fahrzeug bei der Energiebereitstellung (in g-CO2-Äq.), benötigen aber mehr Energie für die Herstellung und Entsorgung des Fahrzeugs, insbesondere der Batterie. Mit Wasserstoffbrennstoffzellen angetriebene Fahrzeuge verbrauchen zwar mehr Energie bei der Herstellung und Entsorgung als ein Dieselfahrzeug, jedoch weniger als ein batterieelektrisches Fahrzeug. Allerdings verursacht die Energiebereitstellung für diese Fahrzeuge im Durchschnitt dreimal so viel CO2-Emissionen wie bei Elektrofahrzeugen. Daher hängt der Ersatz der Flotte durch emissionsfreie Fahrzeuge von den Fahrzeugtypen, dem Gewicht der Fahrzeuge und der zurückgelegten Strecke ab. Nach einer ersten groben Schätzung sieht es so aus, als könnten die klimabedingten externen Kosten für direkte und indirekte Emissionen um zwischen 70 und 180 Millionen Franken gesenkt werden, was eine Senkung der gesamten externen Kosten um ca. 10 % im Vergleich zum Basisjahr 2019 bedeuten würde.
Diese Schätzungen hängen auch weitgehend von der Verbreitung emissionsfreier Fahrzeuge und deren Entwicklung in den nächsten Jahren ab (siehe Kapitel 1.1.3.5). Die Dekarbonisierung des Strassengüterverkehrs wird über die Elektrifizierung der Flotte und die Verbreitung alternativer emissionsfreier Fahrzeuge erfolgen. Die Auswirkungen auf die Senkung der externen Kosten sind beim derzeitigen Stand noch relativ komplex zu bewerten.
Aufgrund der anhaltenden Befreiung elektrisch angetriebener Fahrzeuge dürften die LSVA-Einnahmen kontinuierlich sinken. Durch die Einführung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen werden die Einnahmen der LSVA gemäss ersten Schätzungen auf ein ähnliches oder leicht höheres Niveau im Vergleich zu 2022 ansteigen. Das Rabattsystem würde wiederum eine Verringerung der Einnahmen bedeuten. Schätzungen des BAV zufolge würden sich die Kosten eines durchschnittlichen Rabatts von 15% im Zeitraum von 2031 bis 2035 in der Summe auf mehrere hundert Millionen Franken belaufen.
3.1.4.2 Variante 2: Rabattsystem und Investitionsbeiträge für Beschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
Als Alternative zum oben dargestellten Rabattsystem und um den Übergang zu einer elektrischen Flotte zusätzlich zu beschleunigen, kann der Bundesrat die Investition in elektrisch angetriebene Fahrzeuge unterstützen. Die Möglichkeit der Gewährung von Investitionsbeiträgen soll wie bereits das Rabattsystem ebenfalls auf fünf Jahren befristet sein. Die Beiträge können nur an Schweizer Transportunternehmen ausbezahlt werden. Die Frage der Diskriminierung von ausländischen Unternehmen wird in Kapitel 6.2 behandelt. Die Beiträge werden pro Fahrzeug einmalig, als Alternative zum Rabattsystem, als Pauschale an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs ausbezahlt. Die Investitionsbeiträge sollen dabei so ausgestaltet sein, dass sie den Gegenwert des