Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

gross der Anteil von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen an der gesamten Schwerverkehrsflotte sein wird, ist davon auszugehen, dass dieser Anteil dann bereits substantiell ist.

Die Vorlage sieht für die Jahre unmittelbar nach dem Einbezug von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen Massnahmen vor, um weiterhin die Diffusion von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu beschleunigen und zu fördern. Diese flankierenden Massnahmen betreffen nur Fahrzeuge des Güterverkehrs, nicht aber Fahrzeuge des Personenverkehrs. Eine solche Lösung ist vorgesehen, um eine Übergangsphase zwischen der Befreiung und der Vollbesteuerung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu schaffen. Ohne eine Übergangsphase besteht das Risiko, dass die durch die Abgabebefreiung erhoffte Förderung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen gefährdet wird. Die Einführung und tatsächliche Umsetzung dieser Massnahmen ist daher auch direkt davon abhängig, wie weit Schwerverkehrsfahrzeuge mit elektrischem Antrieb zu diesem Zeitpunkt bereits verbreitet sind.

Es werden zwei Varianten vorgeschlagen, um den Übergang zu einer elektrischen und umweltfreundlichen Güterverkehrsflotte zu fördern. Wichtig ist hierbei, dass diese Förderungsmassnahmen nicht dazu führen, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge gegenüber in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugen diskriminiert werden (Art. 1 Abs. 3, Art. 32, Art. 38 Abs. 1 und Art. 52 LVA). Die beiden Varianten werden in die Vernehmlassung gegeben und je nach Ergebnis der Vernehmlassung wird der Bundesrat entscheiden, welche Variante er in seiner Botschaft vorschlagen will. Die erste Variante besteht aus einem Rabattsystem, das für alle in- und ausländischen elektrisch angetriebene Fahrzeuge verfügbar ist. Das Rabattsystem stellt in dieser Vorlage die Variante dar, die vom Bundesrat bevorzugt wird. Die zweite Variante ist eine Kombination aus einem Rabattsystem und einem Investitionsbeitrag für den Erwerb eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs. Die Fahrzeughaltenden von Schweizer Fahrzeugen können zwischen den Rabatten und dem Investitionsbeitrag wählen, die Fahrzeughaltenden von ausländischen Fahrzeugen hingegen lediglich vom Rabattsystem profitieren. Die zweite Variante sollte als Alternative für den Fall vorgestellt werden, dass Rabattsysteme den Übergang zu einer Elektroflotte nicht ausreichend fördern können und entsprechende Investitionen ausbleiben. Die zweite Variante sollte als Katalysator dienen, um den Übergang zu einer aus Elektrofahrzeugen bestehenden Flotte zu fördern. Der Mechanismus, mit dem der Anreizeffekt für Investitionen in elektrisch angetriebene Fahrzeuge verstärkt wird, wird in Kapitel 3.1.4.2 vorgestellt.

3.1.4.1 Variante 1: Rabattsystem für fossilfreie Antriebe

Um den Übergang zu einer elektrischen und umweltfreundlichen Güterverkehrsflotte zu fördern, kann der Bundesrat, für diese Antriebsarten (elektrisch angetriebene Fahrzeuge) vorübergehend ein Rabattsystem einführen. Dieses Rabattsystem richtet sich nur an die in der Schweiz und im Ausland zugelassenen Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen von der LSVA befreit waren und neuerdings Abgaben zahlen müssen. Diese Massnahme zielt erstens darauf ab, die schnellere Entwicklung einer umweltfreundlicheren Flotte zu fördern. Zweitens trägt die Investition in Fahrzeuge, die keine Emissionen ausstossen, zur Senkung der externen Kosten von CO2- Emissionen bei und unterstützt damit das Verfassungsziel der LSVA.