Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

• Konkretisierung der Massnahmen der finanziellen Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge, spezifisch des Rabattsystems und der Investitionsbeiträge.

• Bestimmung des für die Ermittlung der externen Kosten und Nutzen des Schwerverkehrs zuständigen Bundesamts.

• Konkretisierung der regelmässig stattzufindenden Prüfung, ob die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung zur Festlegung des Tarifs die Deckung der externen Kosten erfüllt.

• Bestimmung des für den Vollzug der Investitionsbeiträge zuständigen Bundesamts.

4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

4.1 Einbettung der Vorlage

Die Vorlage beinhaltet Änderungen am SVAG und den Erlass eines neuen, zeitlich befristeten Gesetzes: dem Bundesgesetz über die Förderung des Erwerbs von elektrisch angetriebenen schweren Motorfahrzeugen des Güterverkehrs. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen.

Gegenstand der Vernehmlassung hinsichtlich der flankierenden Massnahmen sind zwei Varianten: die erste Variante besteht nur aus dem Rabattsystem und die zweite Variante aus der Kombination von Rabattsystem und Investitionsbeiträgen. Nach der Vernehmlassung wird der Bundesrat entscheiden, welche Variante er in seiner Botschaft vorschlagen will. Sämtliche Artikel der beiden Varianten werden hier erläutert.

Gesetz Bereich Neuer oder geänderter Inhalt

Aktualisierung überholter Begrifflichkeiten SVAG Art. 1 Zweck

und inhaltliche Klarstellung

Art. 4 Ausnahmen und Aufnahme der Möglichkeit der Anpassung des Befreiungen Höchstbetrags an die Teuerung

Art. 6 Grundsatz Verdeutlichung des verbindlichen Einbezugs von emissions- oder verbrauchsabhängigen Kriterien.

Art. 7 Kostendeckung Präzisierung der Vorgabe der Kostendeckung; Streichung einer überholten Begriffsdefinition.

Art. 8 Abgabekatego- Definition der Abgabekategorien; Berücksichrien für die LSVA tigung von emissions- oder verbrauchsabhängigen Kriterien.

Art. 8a Tarife der Neuer Artikel; Präzisierung des Begriffs "Ta-LSVA rif" und Vorgaben für die Festlegung.