Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

Die Wahrscheinlichkeit, dass die gesamte Flotte in absehbarer Zeit durch eine elektrisch angetriebene Flotte ersetzt wird, ist jedoch gering. Die Investitionskosten für neue Fahrzeuge sind beträchtlich und auch die Ladeinfrastruktur muss erst noch geschaffen werden. Die Einrichtung von Ladestationen für Lastwagen im gesamten Strassennetz und in privaten Lagerhäusern wird Zeit und enorme Investitionen erfordern.

Im Vergleich zu einer Situation, in der der Bundesrat in punkto Weiterentwicklung der LSVA handlungslos bleibt, trägt die Vorlage einen massgeblichen Anteil bei, den Anteil der Erträge der LSVA an den BIF und damit indirekt den Bundeshaushalt zu sichern.

Durch die Neuunterstellung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen unter die Abgabepflicht werden die Einnahmen der LSVA gemäss ersten Schätzungen auf ein ähnliches oder leicht höheres Niveau im Vergleich zu 2022 ansteigen. Das Rabattsystem verringert hingegen die Einnahmen. Schätzungen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zufolge würden sich die durch die Rabatte entstehenden Mindereinnahmen im Zeitraum von 2031 bis 2035 in der Summe auf mehrere hundert Millionen Franken belaufen.

Die Entrichtung von Investitionsbeiträgen ist für den Bund nur insofern teurer, dass die Umsetzung ressourcenintensiver ist. Die gewährten Investitionsbeiträge, beziehungsweise die gewährten Rabatte sind aus Gründen der finanziellen Gleichbehandlung gleich hoch.

5.1.2 Personelle Ressourcen

Es ist absehbar, dass in der Umsetzungsphase des neuen Systems ein erheblicher Zusatzaufwand entstehen wird. Dieser soll aber durch Fortschritte im Rahmen der Automatisierung und der Digitalisierung aufgefangen werden. Für Aufgaben, die nicht automatisiert und digitalisiert werden können, werden zusätzliche personelle Ressourcen notwendig sein. Diese Ressourcen werden innerhalb der zuständigen Verwaltungseinheiten kompensiert. Dabei sind insbesondere das ASTRA und das BAZG zu nennen, die für das Hinterlegen der für den Vollzug benötigten Daten in den Verkehrszulassungssystemen (IVZ) respektive für den Vollzug der LSVA zuständig sind.

Sollten die Investitionsbeiträge nach der Vernehmlassung weiterverfolgt werden, ist davon auszugehen, dass das BAZG zusätzliche personelle Ressourcen, die nicht intern kompensiert werden können, für deren Umsetzung benötigen wird. Die dafür benötigten personellen Ressourcen können noch nicht beziffert werden.

Die konzeptionelle Weiterentwicklung der LSVA, die Begleitung der gesetzgeberischen Arbeiten der Vorlage und der zukünftigen Kategorisierung, und die Abstimmung mit EU-Entwicklungen müssen zukünftig als dauerhafte Aufgabe wahrgenommen werden. Deswegen ist mindestens eine zusätzliche permanente Vollzeitstelle im BAV erforderlich.

Das Monitoring der LSVA in den kommenden Jahren ist eine entscheidende Aufgabe, um die Erfüllung des Verfassungsauftrages der LSVA zu gewährleisten. Die Einnahmen aus der LSVA werden zu einem grossen Teil für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur verwendet. Sollten die Einnahmen sinken, geriete die Finanzierung von wichtigen Infrastrukturprojekten des Bundes in Gefahr. Auch der LSVA-Anteil