Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur unterstützt. Weiter gibt es auch finanzielle Zuschüsse beim Kauf eines elektrischen LKWs. Seit Anfang Februar 2023 steht der E-Mobilitätsbonus für schwere Nutzfahrzeuge zur Verfügung. Der Kauf von elektrischen LKWs der Klasse N2 wird dabei mit 24’000 Euro und jene der Klasse N3 mit 72’000 Euro gefördert.85 Für die Abwicklung des bereits verfügbaren E-Mobilitätsbonus ist die Kommunal Kredit Public Consulting (KPC) zuständig, die Kompetenzträgerin und Ansprechpartnerin für Klima- und Umweltschutzprojekte ist und die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) an der Weiterentwicklung der Umweltförderung arbeitet.
Das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Richtlinie86 erarbeitet, die durch die Förderung von Nutzfahrzeugen mit klimaschonenden Antrieben zu der schnelleren Verbreitung alternativer emissionsarmer Nutzfahrzeuge und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen in diesem Segment und zur Erreichung des oben genannten spezifischen Ziels im Strassengüterverkehr beitragen soll. Das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vertreten durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert nach der Richtlinie KsNI87 die Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (das bedeutet von reinen Batterieelektrofahrzeugen, von aussen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und auch von Brennstoffzellenfahrzeugen), die Umrüstung von bestehenden Diesel-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 auf einen Elektroantrieb und die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur und Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen. Die Förderungen werden in Form eines Zuschusses ausgerichtet. Beim Kauf eins Fahrzeugs der Klasse N1, N2, oder N3 mit Elektroantrieb ist es ein Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Mehrkosten zum Standard-LKW) und bei der Erstellung von zugehörigen Tank- und Ladeinfrastrukturen ist es bis zu 80 Prozent der Mehrkosten der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro antragstellende Organisation werden maximal 15 Millionen Euro pro Kalenderjahr ausgerichtet.
In Italien wurden mit dem Ministerialerlass Nr. 461 vom 18. November 2023 Anreize für die Erneuerung und technologische Anpassung der Fahrzeugflotte von Strassentransportunternehmen geschaffen. Für den Zeitraum 2021 bis 2026 wurden 50 Mio. EUR bereitgestellt. Im Mai 2023 wurde durch einen neuen Ministerialerlass ein à-fonds-perdus Betrag von 25 Mio. EUR bereitgestellt, um den Kauf umweltfreundlicher und technologisch fortschrittlicher Fahrzeuge zu fördern und so die Flotte zu erneuern. Der Kauf eines voll elektrischen LKWs wird mit bis zu 24.000 EUR bezuschusst. Bei gleichzeitiger Verschrottung von Fahrzeugen mit einer Umweltklasse unter Euro VI Step E oder Euro 6 E können weitere 1.000 EUR gewährt werden. Auch
85 https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/e-mobilitaetsmanagement
86 817896_01 1..6 (bund.de)
87 Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von aussen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)