Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
Die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, auch die Erneuerung der Flotte mit CO2-emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen. Dies führt zu einem Verzicht auf fossile Energieträger und damit zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen. Für die direkt betroffenen Akteure kann dies kurz- bis mittelfristig zu zusätzlichen Kosten führen, beispielweise in Form von Investitionskosten in fossilfreie Fahrzeuge und/oder in Ladeinfrastrukturen. In Zukunft werden Güter, die grosse Mengen an Treibhausgasen verursachen, fossile Brenn- und Treibstoffe sowie ineffiziente Fahrzeuge weniger nachgefragt sein. Dieser Nachfragerückgang kann zu Einnahmeverlusten in den betroffenen Branchen und zu strukturellen Veränderungen führen, ohne jedoch die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Um eine Erneuerung der Fahrzeugflotte zu beschleunigen, ist es wichtig, dass Investitionen in Ladestationen getätigt werden. Die Förderung der Ladeinfrastruktur trägt dazu bei, die Verbreitung der Elektromobilität zu beschleunigen. Die Inverkehrsetzung von Elektrofahrzeugen wird langfristig die Einnahmen aus der Mineralölsteuer verringern. Dieser Rückgang der Einnahmen wirkt sich negativ auf die Einnahmen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) und des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sowie auf den allgemeinen Bundeshaushalt aus.82 Um dieser Situation entgegenzuwirken, arbeitet der Bundesrat jedoch parallel zu dieser Vorlage an der Einführung einer Abgabe auf Elektrofahrzeuge.83
5.3.1 Auswirkungen auf den Wettbewerb
Mit der Vorlage wird der Wettbewerb gefördert, da die Integration von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen in die LSVA für mehr (externe) Kostenwahrheit auf dem Markt sorgt. Damit kann das Funktionieren des Markts und des freien Wettbewerbs gewährleistet werden. Dies trifft sowohl auf den inter-, als auch auf den intramodalen Wettbewerb in der Transportbranche zu. Das vorgeschlagene Rabattsystem und die Investitionsbeiträge sind für alle inländischen Marktteilnehmer in gleicher Weise zugänglich, so dass es hierdurch zu keiner Marktverzerrung innerhalb des Transportmarkts kommt.
Die Investitionsbeiträge sind für ausländische Unternehmen nicht zugänglich, daher implizieren sie eine Diskriminierung. Jedoch kommen die ausländischen Fahrzeughaltenden ihrerseits je nach Herkunft bereits heute beim Erwerb von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen in den Genuss staatlicher Beihilfen oder anderer finanziellen Erleichterungen. Wie in Artikel 7ga der Eurovignetten-Richtlinie festgelegt, können die EU-Mitgliedstaaten eine Ermässigung auf die Abgabe für emissionsfreie Fahrzeuge gewähren.
In Österreich hat das Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ein Förderprogramm84, das Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der
82 Um diese Finanzierungslücken zu kompensieren, hat der Bundesrat bereits eine Strategie in Auftrag gegeben, um die Mineralölsteuer durch eine andere Steuer zu ersetzen. Die Steuer soll pro Kilometer erhoben werden und 2030 in Kraft treten.
83 Nachhaltige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur (admin.ch)
84 ENIN - Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur | FFG