Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
Die Vorlage bedeutet keine generelle tarifliche Erhöhung. Die LSVA-Tarife werden lediglich nach einem neuen Bemessungskriterium ausgerichtet. Es ist daher davon auszugehen, dass aufgrund der Änderung für einen Teil der Fahrzeugflotte eine tiefere, und für anderen Teil eine höhere Abgabe entfallen wird. Die Tarifobergrenzen sind im LVA festgehalten und bleiben mit dieser Vorlage unberührt.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Vorlage soll eine bessere Internalisierung aller externen Kosten ermöglichen. Daher liegt der Mehrwert dieser Vorlage vor allem darin, dass sämtliche vom Schwerverkehr verursachten externen Kosten besser an die Verursacher alloziert werden.
Die hier vorgeschlagenen Massnahmen sind so konzipiert, dass sich für die Gesellschaft ein Übergang zu einer nachhaltigen und dekarbonisierten Verkehrswirtschaft ergibt. Der hier vorgeschlagene Umbau der Verkehrswirtschaft führt jedoch nicht zu höheren Preisen für die Endverbraucher.
5.5 Auswirkungen auf die Umwelt
5.5.1 Auswirkungen auf die CO2-, Lärm- und Schadstoff- Emissionen
Das neue LSVA-Regime wird den Anteil der LSVA an den umweltpolitischen Bemühungen der Schweiz steigern. Der Verkehrssektor in der Schweiz war 2020 für den Ausstoss von 13,7 Mio. CO2-Tonnenäquivalenten verantwortlich, wobei die Schweiz insgesamt 43,4 Mio. CO2-Tonnenäquivalente emittierte. Davon fielen 2,71 Mio. CO2- Tonnenäquivalente auf den Güterverkehr von Lastwagen und Lieferwagen.91 Damit kann der Schwerverkehr massgeblich zur Erreichung der Umweltziele der Schweiz beitragen. Insbesondere wenn längerfristig CO2-Emissionen als Differenzierungskriterium denkbar werden. Die Weiterentwicklung der LSVA wiederum schafft entscheidende Anreize, dass die Dekarbonisierung des Schwerverkehrs so rasch wie möglich voranschreitet. Die Lärmemissionen des Schwerverkehrs hängen nebst der Fahrleistung von der Geschwindigkeit, der Anzahl Achsen, des Gewichts, der Bereifung sowie der Antriebsart eines Fahrzeugs ab. Bei LKWs dominiert bei konstanten Geschwindigkeiten bis rund 45 km/h (bei Lieferwagen rund 30 km/h) das Antriebsgeräusch, bei höheren Tempi das Rollgeräusch. Ein elektrifizierter Güterverkehr würde also in urbanen Gebieten mit tiefen Geschwindigkeiten und Stop-and-go-Verkehr zu einer spürbaren Lärmminderung führen, auf Autobahnen hingegen wäre keine Lärmreduktion zu erwarten. Bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen entfallen zudem die bei der Verbrennung von Treibstoff entstehenden Luftschadstoffe. Die Elektrifizierung des Güterverkehrs trägt entsprechend auch zur Verbesserung der Luftqualität bei.
91 Treibhausgasinventar der Schweiz, Bundesamt für Umwelt.